Kapitallebensversicherung zum Ausgleich Dispo - Was passiert mit dem Rest?

  • Hallo zusammen,


    als freischaffend Selbständiger erhalte ich eine Aufstockung nach SGBII. Nun ist mein Konto hoffnungslos überzogen. Das Minus schleppte ich schon seit 2 Jahren mit mir rum, nun ist durch fehlende Aufträge das Limit erreicht. Wenn ich meine LV nun kündige, gehen 4500 Euro zum Ausgleich meines Dispo, es verbleibt vermutlich ein Rest von 1500 Euro. Kann ich damit meine restlichen Schulden (650 € Mietkaution bei der ARGE/Teil Ratenkredit bei meiner Bank) tilgen oder muß ich dieses Geld zum Leben nutzen, wie es immer wieder propagiert wird???


    Gelten die 750 Euro (für kommende Anschaffungen) auch in diesem Fall?


    Antworten oder Erfahrungen in einem solchen Fall halfen mir vielleicht weiter, einen Teil meines Ratenkredites noch zu minimieren, da die Teilzahlungsraten und die Zinsen meine Aufstockung teils wieder auffressen und nur wenig übrig belibt. Ich möchte nicht schon wieder ins Minus arbeiten müssen.


    Einen unterstützenden Gruß an alle ARGEgeplagten :o und Dank für Antworten in Voraus

  • tritt doch bei deinen gläubigern die jeweiligen Beträge aus der lv-auszahlung in höhe der schulden ab


    danke, advokat, für die prompte antwort erstmal...
    muß wohl nochmal präzisieren, oder aber es wäre ja ganz einfach...


    nach auflösung der lv bekomme ich etwa 6000 auf mein konto. der dispo is daraufhin mit 4500 wieder ausgeglichen, das heißt, ich habe 1500 plus aufm konto. kann ich danach der arge aufdrücken, das ich davon die mietkaution, für die sie mir derzeit dreißig euro von meiner unterstützung pro monat abziehen, bei denen in einem schlag wieder zurückgebe?
    und den rest dann zur tilgung von weiteren (belegbaren - privaten) schulden nutzen?


    oder veranlasst man auf diesem wege (abtretung), das das geld ohne umweg über mein konto direkt zur schuldentilgung beiträgt? wenn das so gemeint war, wäre das natürlich die sinnvollste verwendung meiner an sich für die altersvorsorge gedachten kröten. welches aufzulösen an sich schon sehr weh tut.
    die abtretung müßte dann im voraus geschehen, richtig?

  • die rechtsprechung tendiert dahin, dass du erstmal von dem geld leben musst und nicht vorrangig schulden abzahlst
    daher ist eine abtretung vor dem leistungsbezug unbedenklich, danach kann es sein, dass man dir vorsatz oder grobe fahrlässigkeit vorwirft
    andererseits sagt die rechtsprechung auch, dass, wenn das geld eben weg ist und es für schuldentilgung benutzt wurde, alg II zu zahlen ist, weil kein vermögen oder einkopmmen tatsächlich vorliegt