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#1
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Habe viel über meinen neuen ALG II Bescheid nachgedacht und egel wie ich die Sache drehe und wende, es kommt nix gescheites raus!
![]() Das Kindergeld für meine zwei Söhne wird beim Unterhaltsvorschuss als Einkommen angerechnet. Beim ALG II wird der Unterhaltsvorschuss und erneut das Kindergeld angerechnet. Ist das rechtens, dass mir eine Leistung doppelt angerechnet wird? Ich verstehe die Welt nicht mehr! ![]() Bitte hilf mir jemand, der damit schon Erfahrung hat oder Ahnung hat! Wie sieht in dieser Hinsicht die Gesetzeslage aus? ![]() Denn aus unserem tollen bürokratendeutschen SGB konnte ich darüber keine ausreichenden Infos finden! Bin für jede Antwort dankbar! LG redmoon |
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#2
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Also mein gesunder Menschenverstand sagt mir da stimmt was nicht. Es gibt in grösseren Städten eine Stelle beim Landratsamt, wo man sich mit den Bescheiden von Hartz4 hinwenden kann und die dann weiterhelfen.Einfach mal dort anfragen wo das bei Ihnen ist und mit den Bescheiden hingehen.
Viele Grüße |
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#3
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Ob das Kindrgeld beim Unterhaltsvorschuß angerechnet wird das weiß ich nicht so genau da müßtest du im Jugendamt fragen.Beim ALG2 ist das so in Ordnung denn das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuß ist Einkommen des Kindes und wird deshalb angerechnet.
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#4
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Richtig, bei mir ist es auch angerechnet worden, also somit wird es doppelt angerechnet.... Es ändert sich aber nichts dadurch, da der Unterhaltsvorschuß ja nicht mehr wird sondern weniger..... Lieben Gruß, Sabine
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#5
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Wenn weniger wird ja beim Alg 2 mehr...
Ich hoffe damit etwas geholfen zuhaben Lieben Gruß, Sabine |
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