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#1
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Hallo......hier ist die Elli,
ich hab ne Frage. Ich ziehe am 01. Nov. 09 zu meinem Freund. Miete von 162,50 Euro wird mir bewilligt.......was mir sehr freut. Als Lebensunterhalt wird mir 31,00 Euro bewilligt - weil ich für zwei Kinder noch Kindergeld beziehe. Die Kinder sind in Ausbildung - sind über 18 Jahre und leben alleine. Ich beziehe das Kindergeld und überweise es weiter. Die Kindergeldkasse will nicht direkt überweisen. Nun zu meiner Frage.......Wie komme ich aus der Nummer raus dass die 328,00 Euro Kindergeld zu meinem Einkommen dazugezählt werden ??? Danke erstmal Elli |
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#2
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Hay......ich nochmal.
Ich habe die Antwort gefunden. Wenn ich nachweisen kann dass ich das Kindergeld weiterüberweise - dann darf es nicht als Einkommen angerechnet werden. Wie lange kann man Widerspruch einlegen ?? - Denn ich glaube fast dass das Kindergeld meiner Tochter ( wohnt seit Jahren alleine) - mitangerechnet wurde in der Vergangenheit. Muss da erstmal noch nachsehen. Kann ich auch im Nachhinein eine Nachberechnung verlangen ?? Lg. Elli |
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#3
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Also erst einmal ist es so, wie du zwischenzeitlich herausgefunden hast; Wenn du einen Dauerauftrag (beispielsweise) hast oder sonstwie nachweisen kannst, dass das Kindergeld weitergeleitet wurde an dein(e) Kind(er), darf es nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Rückwirkend kannst du nichts machen; du hättest sofort - schon bei en "alten" Bescheiden in Widerspruch gehen und das erläutern müssen. Jetzt bleibt dir nur noch, sofort Widerspruch einzulegen für den laufenden Bezug.
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#4
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Hallöchen...
Ich danke Dir für Deine Bestätigung - der Widerspruch ist schon weg. Also nicht dass ich immer noch von HartzIV leben muss.....ist ja schon schlimm genug. Aber ich war echt sauer diesmal oder endlichmal. Bei meiner Antragstellung habe ich nämlich angegeben dass ich Kindergeld beziehe und schriftlich beigefügt dass ich das Geld weiterüberweise. Die Dame hätte lediglich die Kontoauszüge anfordern müssen. Stattdessen berechnet sie mir das Kindergeld stillschweigend als Einkommen. Mittlerweile bin ich enttäuscht. Ist eh nicht schön mit HartzIV und reichen tut es auch hinten und vorne nicht und dann versuchen sie einen noch so zu "betrügen". Schade......und noch eine Motivation mehr weiterhin Bewerbungen zu schreiben.....schreiben.....schreiben. Grüsse Elli |
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#5
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Also wenn du bei deiner Antragstellung angegeben hast das du das Kindergeld weiterüberweist dann kann die ARGE das nicht als Einkommen rechnen.Stelle doch einfach noch einen Überprüfungsantrag und schau was dabei rauskommt.Meiner Meinung nach liegt hier eindeutig ein Fehler in der Berechnung vor.Wenn es nämlich umgedreht wäre würde die ARGE auch Gelder zurückfordern die einen längeren Zeitraum zurückliegen.
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#6
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" Überprüfungsantrag " ------ auch ein neues Wort für mich.
Vielen Dank - auch das werde ich tun. Und auch meine gesamten Berechnungen der letzten Monate mal durchsehen - in aller Ruhe. Danke und LG Elli |
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