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Lohnabrechung von 09/08 bis 01/09 sammeln, trotz 100 euro zu wenig, nachzahlung 02/09

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  #1  
Alt 30.10.2008, 21:49
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Standard Lohnabrechung von 09/08 bis 01/09 sammeln, trotz 100 euro zu wenig, nachzahlung 02/09

hallo, mein freund hat seit 1.9. arbeit aufgenommen, ab 1.10. wurde dieses einkommen angerechnet...in meinem Bescheid wurde mit 710 euro einkommen gerechnet, da mein freund aber nach stunden bezahlt wird ( 5,89/stunde) schwankt es jeden monat (schlechtwetter etc.) am 15.10 bekam er für september 618 euro, das würde eine Nachzahlung von der arge für uns 92 euro ergeben, die uns ja auch fehlen, er ist auf montage und ich hab eine 8 monate alte tochter, also müssen wir 2 haushalte unterhalten, er bekommt 4 euro auslöse am tag, diese wird mit als einkommen angerechnet...

vor genau 2 wochen habe ich die lohnabrechnung abgegeben, da schon mal einige schief lief habe ich mir angewöhnt nach 2 wochen anzurufen ob alles an kam und wann damit zu rechnen ist, da uwrde mir gesagt ich solle alles lohnabrechnungen sammeln von september bis dezember sprich die letzte lohnabrechnung erhalte ich am 15. januar, und solle dann alles bis zum 20.januar einreichen, dann bekomme ich das geld nachgezahlt. ist das rechtens darf das gemacht werden? falls nicht wie kann ich vor gehen?

mir fehlen jeden monat ca. 100 euro, vielleicht auch mal mehr..das kann doch nicht sein.

in meinem bescheid vom 11.09.08 steht zwar bitte reichen sie die lohnabrechnungen für den oben genannten zeitraum bis 20.januar ein, aber ich dachte man kann es monatlich machen.

dazu kommt noch da bei uns städte zusammen geschlossen wurden ändert sich alles ab januar, wir bekommen konplett neue bearbeiter und fallmanager, alles neue gesichter, da frag ich mich ob das dann so richtig laufen wird....

mir fehlt das geld wirklich bitte helft mir.
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  #2  
Alt 31.10.2008, 09:54
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Idee Re:

hallöchen,

ich habe da was gefunden, ich weis jedoch nicht obs genau richtig ist , Bitte berichtigt mich, Danke.

nach § 11 SGB II Pfeil sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert!

Jedoch sind nach Absatz 3 dieses § "zweckbestimmte Einnahmen" aus dieser Berechnung herauszuhalten. Vom Grunde her sind "Spesen" als zweckbestimmte Einnahmen zu betrachten und somit nicht zu berücksichtigen, sprich sie müssten vom Amt aus dem Lohn herausgerechnet werden. Da dadurch das anrechenbare Einkommen deines Partnersn somit zu reduzieren wäre...

Grüßle
Bine
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