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Lohnnachzahlung nach Arbeitsgericht (Vergleich)

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  #1  
Alt 22.12.2011, 10:41
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Standard Lohnnachzahlung nach Arbeitsgericht (Vergleich)

Kurzer Sachverhalt.

Ich wurde im Januar fristlos zum 18.1.2011 gekündigt. Daraufhin ging ich zum RA der sich diesem Fall gleich annahm mit Erfolgsaussicht. Zum 1.2.2011 meldete ich mich beim Jobcenter als Arbeitssuchend und wurde bei meiner Partnerin und deren Kinder in die Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen. Diese rechneten mir gleich mal ein Einkommen von 1300 € an. Daraufhin legte ich Einspruch ein, weil ich ja für Januar keinen Lohn bekommen habe. Der Bescheid wurde abgeändert und ich wurde mit normalen Regelsatz abgerechnet.
Im September 2011 wurde endlich ein Vergleich geschlossen vor dem Arbeitsgericht wobei der ehemalige Arbeitgeber aufgefordert wurde eine ordentliche fristgerechte Kündigung zum 15.2.2011 auszustellen, Lohnauszahlung an mich vom 10.1.2011 - 15.2.2011 + 3 Tage Urlaubsgeld (+ Arbeitspapiere und Zeugnis) Als zum 15. Oktober 2011 immer noch nichts bei mir eingegangen ist, rief meine Partnerin meinen ehemaligen Arbeitgeber an und fragte höflich nach. Er total pampig " ich solle doch bei meinem RA nachfragen und er hat das Geld an das jobcenter überwiesen. Ich also beim Anwalt angerufen, er hat das Schreiben vom an diesem Tag auf dem Tisch bekommen und mir geraten beim jobcenter direkt nachzufragen weil Sie jetzt die Hand drauf haben. Zwecks Nachberechnung Januar und Februar 2011. ( Bin erst seit 1.2.2011 bei Jobcenter gemeldet). Das Jobcenter wußte natürlich von gar nichts, das mein Arbeitgeber an Sie überwiesen haben soll. Sie wollten es überprüfen. Anfang November 2011 bekam ich dann ein Schreiben vom Jobcenter das Sie meinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert haben die Lohnabrechnungen für Januar und Februar 2011 an Sie zu übermitteln. Gestern den 21.12.2011 teilte das jobcenter meiner Partnerin mit. Also Sie haben Ihre 1380€ erhalten von meinem Arbeitgeber und den Rest solle halt mein Anwalt einklagen. Für Sie ist das ganze abgeschlossen. Sprich da ich erst ab 1.2.2011 bei denen gemeldet war, haben sie für 15 Tage mal schnell 1380€ eingefordert. Ist das rechtens??? Müssen Sie mir auf Verlangen eine Kopie Ihrer Nachberechnung aushändigen??? Was würdet Ihr mir raten???
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  #2  
Alt 22.12.2011, 11:11
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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Zitat:
haben sie für 15 Tage mal schnell 1380€ eingefordert. Ist das rechtens???
nicht für 15 tage, sondern im rahmen des zeitpunkt des zuflusses, also wahrscheinlich Novenber wurde die lohnnachzahlung mit euren leistungen verrechnet. aber da ist ja noch die andere sache mit den mietschulden und lebensmittelmarken. ich tippe mal, dass ihr beträchtliche schulden bei der arge habt.
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  #3  
Alt 22.12.2011, 12:40
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Registriert seit: 22.12.2011
Beiträge: 5
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wir haben weder Mietschulden noch sonstiges offen beim jobcenter, eher schulden die uns noch geld
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  #4  
Alt 22.12.2011, 13:03
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 2.291
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wie schon gesagt, wer lebensmittelgutscheine erhält, weil die miete plus regelleistung an den vermieter geht, da stimmt was nicht. dann würde ja der vermieter neben der ihm zustehenden miete auch noch eine art weihnachtsgeld für lau bekommen. du erzählst und hier doch ein weihnachtsmärchen!
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