Muss ich da Zahlen??

  • Hallo bin neu hier und habe gleich eine schöne Frage für euch.
    Erstmal kurze details
    Nun meine Freundin (29)ist vorgestern mit ihrem Studium fertig geworden. Abschluss Magister
    So ich (27) bin Arbeitstätig von März-November (Bau) und habe ca. 1500€ netto.
    Wir sind seit 7 Jahren ein pärchen und wohnen ca. 5 Jahre zusammen, jedoch ist sie noch bei ihren Eltern gemeldet.
    Nun möchte sie gerne Hartz4 beantragen da man sich das Geld ja nicht entgehen lässt. Und es kommt wies kommen muss. Die Freundin muss sich die Tage ummelden auf meine Adresse. Nun da ja viele Persöhnliche Daten von mir verlangt werden sind wir am überlegen ob wir es überhaupt beatragen sollen Hartz4? Oder doch nicht beantragen (da sie vll. eh kaum etwas bekommt) um einer Ummeldung (Papierkram wie immer in Deutschland zu hauf)aus dem Wege zu gehen.
    Nun was soll ich machen??? Bekommt sie den irgendetwas vom Staat oder muss ich sie ganz tragen? Danke für eure Antworten

  • Berechnung:


    Bedarf:
    316 € für dich
    316 € für deine Freundin
    xxx € für Kosten der Unterkunft


    Einkommen:
    1500 € von dir netto


    Wenn du den Gesamtbedarf vom Gesamteinkommen abziehst, wirst du merken, dass noch Geld übrigbleibt und deine Freundin somit keinen Anspruch auf ALG II hat und du sie versorgen musst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • die 318 sind "Überschuss", also das, was über ALG II von dir verdient wird. Daher besteht kein Anspruch auf ALG II bei euch. Zum Lebensunterhalt wird bei euch jeweils ein Betrag von 316 € zugrunde gelegt, also 632 € für euch beide zusammen... ihr habt aber 960 € zum Leben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • die 318 sind "Überschuss", also das, was über ALG II von dir verdient wird. Daher besteht kein Anspruch auf ALG II bei euch. Zum Lebensunterhalt wird bei euch jeweils ein Betrag von 316 € zugrunde gelegt, also 632 € für euch beide zusammen... ihr habt aber 960 € zum Leben.


    Kann sie denn nichts anderes beantragen wie mietbeihilfe gez kosten o.ä?? Sie möchte ungern dem Staat geld schenken;)

  • Das einzige, was euch wahrscheinlich noch zusteht, wäre Wohngeld, da du ja Saisonarbeiter bist und nicht die vollen 12 Monate Einkommen hast. Dies ist aber lediglich ein Zuschuss. Den musst du als Haushaltsvorstand beantragen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D