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Muss ich da Zahlen??

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  #1  
Alt 24.09.2008, 21:37
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Registriert seit: 24.09.2008
Beiträge: 3
Standard Muss ich da Zahlen??

Hallo bin neu hier und habe gleich eine schöne Frage für euch.
Erstmal kurze details
Nun meine Freundin (29)ist vorgestern mit ihrem Studium fertig geworden. Abschluss Magister
So ich (27) bin Arbeitstätig von März-November (Bau) und habe ca. 1500€ netto.
Wir sind seit 7 Jahren ein pärchen und wohnen ca. 5 Jahre zusammen, jedoch ist sie noch bei ihren Eltern gemeldet.
Nun möchte sie gerne Hartz4 beantragen da man sich das Geld ja nicht entgehen lässt. Und es kommt wies kommen muss. Die Freundin muss sich die Tage ummelden auf meine Adresse. Nun da ja viele Persöhnliche Daten von mir verlangt werden sind wir am überlegen ob wir es überhaupt beatragen sollen Hartz4? Oder doch nicht beantragen (da sie vll. eh kaum etwas bekommt) um einer Ummeldung (Papierkram wie immer in Deutschland zu hauf)aus dem Wege zu gehen.
Nun was soll ich machen??? Bekommt sie den irgendetwas vom Staat oder muss ich sie ganz tragen? Danke für eure Antworten
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  #2  
Alt 24.09.2008, 21:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Berechnung:

Bedarf:
316 € für dich
316 € für deine Freundin
xxx € für Kosten der Unterkunft

Einkommen:
1500 € von dir netto

Wenn du den Gesamtbedarf vom Gesamteinkommen abziehst, wirst du merken, dass noch Geld übrigbleibt und deine Freundin somit keinen Anspruch auf ALG II hat und du sie versorgen musst.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 24.09.2008, 22:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2008
Beiträge: 3
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Hmmm meine Wohnung kostet ca. 550 euro.
D.h
Bedarf:
316 € für dich
316 € für deine Freundin
550 € für Kosten der Unterkunft
=1182

1500
-
1182
=318 euro
Für beide Personen?????????????
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  #4  
Alt 24.09.2008, 22:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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die 318 sind "Überschuss", also das, was über ALG II von dir verdient wird. Daher besteht kein Anspruch auf ALG II bei euch. Zum Lebensunterhalt wird bei euch jeweils ein Betrag von 316 € zugrunde gelegt, also 632 € für euch beide zusammen... ihr habt aber 960 € zum Leben.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

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  #5  
Alt 24.09.2008, 22:44
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Registriert seit: 24.09.2008
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von TheNextOne Beitrag anzeigen
die 318 sind "Überschuss", also das, was über ALG II von dir verdient wird. Daher besteht kein Anspruch auf ALG II bei euch. Zum Lebensunterhalt wird bei euch jeweils ein Betrag von 316 € zugrunde gelegt, also 632 € für euch beide zusammen... ihr habt aber 960 € zum Leben.
Kann sie denn nichts anderes beantragen wie mietbeihilfe gez kosten o.ä?? Sie möchte ungern dem Staat geld schenken
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  #6  
Alt 24.09.2008, 23:01
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Beiträge: 1.110
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Das einzige, was euch wahrscheinlich noch zusteht, wäre Wohngeld, da du ja Saisonarbeiter bist und nicht die vollen 12 Monate Einkommen hast. Dies ist aber lediglich ein Zuschuss. Den musst du als Haushaltsvorstand beantragen.
__________________
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