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#1
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Hallo,
ich habe einmal eine Frage.. Ich lebe mit meiner mutter und meinem Bruder in einer Wohnung, wir beziehen Hartz IV. Zum 1.10.habe ich jetzt eine Berufsausbildung angefangen. Nun meine Frage: Stimmt es, dass ich meiner Mutter jetzt einen Teil meines Gehalts geben muss?? Oder so etwasin der art? Das Arbeitsamt will auch genaue Informationen darüber haben, was ich veridene, dass geht die doch aber eigentlich garnichts mehr an..sie können doch im prinzip froh darüber sein, dass ich kein geld mehr von ihnen brauch?? über eine antwort würde ich mich sehr freuen.. |
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#2
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Sobald du ohne ALG II deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, fällst du aus der BG heraus und landest in der Haushaltsgemeinschaft. Das bedeutet, dass ihr euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet seid. Dem könnt ihr durch durch einen gegenseitigen Verzicht auf Unterhaltszahlungen widersprechen. Damit wird aus der Haushaltsgemeinschaft eine Wohngemeinschaft.
In einer Wohngemeinschaft wird lediglich dein Mietanteil aus der Berechnung des ALG II deiner Mutter und deines Bruders herausgerechnet. Diesen musst du dann deiner Mutter erstatten.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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