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#1
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Hallo! -ich fang mal hier an;
ich beziehe derzeit keinerlei Einkommen, Hartz IV wurde abgelehnt und befindet sich im a n d a u e r n d e n -> Widerspruch. So viel ich weiß, ist für die Befreiung GEZ doch ein Bescheid des Jobcenters, welchen ich ja in dieser Form nicht habe "schwebendes Verfahren", nötig. Nachträglich kann man die GEZ aber auch nicht abwürgen.. ![]() Sollte ich es trotzdem mit dem Ablhnungsbescheid (wo und warum muß dieser beglaubigt werden??) versuchen? Oder ist es noch schlimmer ->kein Bescheid ->keine GEZ-Befreiung?? Vielen Dank abgestuerzt68 |
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#2
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Ich denke mal, dass die GEZ-Befreiung in Deinem Fall das kleinere Problem ist. Nachdem Dir kein H4 gezahlt wird, scheint das Job-Center wohl der Meinung zu sein, dass Du entweder nicht hilfebedürftig bist oder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Sollten Dir dennoch irgendwann Sozialleistungen bewilligt werden, befindet sich an dem dazugehörigen Bescheid die entsprechende Bescheinigung für die GEZ. Geändert von Gawain (17.11.2010 um 12:25 Uhr) |
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#3
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Zitat:
, da im Moment noch Übergangsgeld ALG 1 ->II fällig wäre. Heißt aber sicher im Umkehrschluß: kommt schon keine Kohle rein; dann wenigstens noch die Ausgaben maximieren *cry* ![]() =>Gibt es da keinen Weg raus? ![]() abgestuerzt68 |
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#4
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Du könntest schriftlich eine Befreiung der GEZ Gebühren beantragen. Schildere kurz Deinen Fall. Die benötigten Unterlagen musst Du dann, wenn vorhanden nachsenden.
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#5
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Um bei der GEZ eine Befreiung zu bekommen müssen Gründe vorliegen.Nur das derzeit kein Einkommen besteht ist kein Grund und wenn es Vermögen gibt dann werden auch die Zahlungen zur GEZ fällig.
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#6
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richtig, Kitty! solange es weder vom sozialamt, Grundsicherungsamt, bafögstelle oder von der arge keine bescheinigung vorliegt, gibt es auch keine gebührenbefreiung.
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#7
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@Lacki, man kann auch ohne Bescheinigung vorsorglich einen Antrag auf Befreiung der GEZ Gebühren stellen. Die Bescheinigung muss eben nachgereicht werden. Warum der Thraedsteller eine Ablehnung bekommen hat und ob ihm überhaupt H4 gewährt wird kann man ja nicht wissen.
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#8
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ja, aber dem antrag würde erst bei vorliegen einer entsprechenden bescheinigung der sozialbehörden stattgegeben. eine rückwirkende befreiung der rundfunkgebühren ist nicht möglich.
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#9
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Ebend, weil es rückwirkend nicht geht, jetzt vorsorglich die Befreiung beantragen. Ich habe es damals auch so gemacht und den Bescheid vom Amt nachgereicht.
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#10
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Wie von einigen hier vorausgesagt
, hat die GEZ mit einem nichtssagendem Schreiben und "Regelblatt" reagiert.Leutz, das ist doch pervers! -Jemand der €360 Einkünfte hat, kann befreit werden; jemand mit GOAR NIX bekommt muß dagegen!!?!??? =>Das entbehrt doch jedweder Logik! Selbst der Hinweis auf die drohende Zahlungsunfähigkeit interessiert da kein Schwein!!? ![]() Nebenbei gesagt, befinde ich diese Zwangsabgabe, für etwas was man nicht nutzt.. (Öffentliche + Dritte!) ehj schon eine Zumutung! Aber jetzt haben die sich meinen definitiven Hass zugezogen! |
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