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Rückforderung bei Arbeitsaufnahme

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  #1  
Alt 13.11.2011, 23:49
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Beiträge: 2
Standard Rückforderung bei Arbeitsaufnahme

Hallo Leute,

brauche dringend euern Rat........Seit Juli 2011 hatte ich einen Teilzeitjob angenommen und hatte natürlich den Arbeitsvertrag,sowie die erste Abrechnung auch eingereicht. Des weiteren hatte ich sogar bei dem AV Fahrtkostenzuschuss zur Arbeit beantragt und diese auch bekommen.
Habe die ganze Zeit auf einen Änderungsbescheid gewartet,aus dem hervor geht, dass mein Lohn angerechnet wird,sodass es nicht zwangsläufig zu einer dicken Überzahlung kommt. Nun der Schock,Anfang November und ich kein Geld auf Konto gehabt. Also hin zur ARGE und mein SB meinte nur, dass er die Zahlungen erstmal eingestellt hat, weil er gesehen hat dass die Überzahlung mittlerweile schon bei über 900,- Euro ist.
Habe ihn gefragt wie das denn sein könnte, schließlich hatte ich meinen Vertrag und die Abrechnung ja eingereicht.....Er meinte dass er soviel zu tun hat, dass er leider meine Änerung(in dem Falle dioe Arbeitsaufnahme) leider nicht bearbeiten konnte.
Jetzt meine Frage, wie gesagt habe einen Rückforderungsbescheid bekommen aus dem hervor geht,dass ich über 900,- Euro zurück zahlen muss. Das ich zahlen muss ist ok sehe ich auch ein, nur diese Summe kann ich nicht hinnehmen,da es ja hier eindeutig sein Versäumen war,die Zahlungen direkt anzupassen. Hätte er die Zahlungen sofort an mein Gehalt angepasst,wäre max. eine Rückforderungssumme von 300-400,- Euro aufgekommen und nur weil er es nicht sofort gemacht hat sind es jetzt 900,- Euro.

Was haltet ihr davon? Einspruch gegen die Höhe einlegen und genau so begründen??
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  #2  
Alt 13.11.2011, 23:58
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Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Keine Chance. Du wusstest, dass der Lohn angerechnet werden muss und dass man das noch nicht gemacht hat, d. h. Vertrauensschutz greift hier nicht. Und das Amt hat nach § 45 SGB X nunmal EIN GANZES JAHR Zeit, zurückzufordern. Diese Frist ist ja nun wirklich bei Weitem nicht überschritten.

Turtle
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  #3  
Alt 14.11.2011, 00:02
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Registriert seit: 13.11.2011
Beiträge: 2
Standard Ist ja auch ok

dass sie zurückfordern dass war ja auch klar, mir gehts ja einfach nur um die Höhe........

Hätte der SB sofort veranlasst was er hätte veranlassen müssen, wäre es nicht zu DIESER Höhe von Überzahlung gekommen,sondern zu einer niedrigeren.....

Ich muss zurückzahlen,keine Frage aber wie viel darum gehts mir..........
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  #4  
Alt 14.11.2011, 00:07
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Beiträge: 1.285
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Die Antwort bleibt dieselbe. Wenn es 900 Euro sind, dann wirst du sie zurückzahlen müssen. Ggf. hättest du doch mal einen der vielen ALG 2 Rechner im Netz nutzen können, hättest ausgerechnet, was dir mit Lohn noch zusteht und dann hättest du halt jeden Monat die Differenz zur Seite gelegt.

Fakt ist, dass dein SB sogar noch ein paar Monate hätte warten können.

Turtle
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  #5  
Alt 14.11.2011, 11:20
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Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
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Da Du die Überzahlung selbst verschuldet hast, werden in der Regel 30% der Regelleistung einbehalten. Häufig hilft "nettes" Verhandeln, um die Rate zu senken

Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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