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Rückforderungen für 2 Monate berechtigt?

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  #1  
Alt 23.01.2012, 12:51
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Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 1
Standard Rückforderungen für 2 Monate berechtigt?

Hallo Leserinnen und Leser,
ich habe folgendes Problem und bitte um eure Hilfe.

Vor einigen Tagen bekamen ich und mein Sohn, 23 Jahre, Rückzahlungsforderungen für 2 Monate (April und Mai 2011) in Höhe von ca. 850,00 Euro (aufgeteilt je Person ca. Sohn 700,00 € und ich 150,00 €).

Nach erster tel. Rücksprache habe ich die Forderung wie folgt verstanden:

Daten
Arbeitsaufnahme meines Sohnes am 15. März 2011
Meldung beim JC telefonisch am 16. März 2011, Zusendung Kopie AV in der gleichen Woche.

Auszug m. Sohnes am 10. April 2011
Meldung beim JC telefonisch am 11. April, Zusendung Kopie Personalausweis 12. April 2011

Ab dem 11. April 2011 habe ich somit wieder alleine ALGII bezogen. In der Zeit vom 13.03. bis Ende Mai 2011 erhielt ich zig neue Leistungsbescheide, darunter auch Nachzahlungen für m. Sohn für die Monate Jan. und Feb. 11. Alleine in d. Zt. März 11 bis Mai 11 erhielt ich 6 Überweisungen vom JC. Keine der Überweisung stimmte mit irgendeinem Betrag aus den Leistungsbescheiden überein.
(ich möchte das hier nur mal aufführen, damit es nicht heist: du hättest eine Überzahlung doch merken müssen).

Jetzt zum Kernpunkt:
Lt. Aussage des Sachbearbeiters wurde für m. Sohn für April und Mai noch Leistung bezahlt.
Das JC ist jetzt hingegangen und hat für die 2 Monate das Einkommen m. Sohnes in die BG mit eingerechnet, obwohl er seit 11. April gar nicht mehr bei mir gewohnt hat.

Irgendwie kann das doch nicht ok sein oder?
Wir haben alles ordnungsgemäß mitgeteilt bzw. per Post abgeschickt (liegt wohl auch in den Akten), und nun wird uns lt. "Standardsätzen" grobes Vergehen unterstellt.

Wenn das rechtens ist, könnte das JC ja immer mal einige Veränderungen der BG übersehen und anschließend Nachforderungen stellen, weil dann günstigerweise was *zu holen* ist, oder sehe ich das falsch?

Ich würde mich freuen, wenn ich für meinen/unseren Widerspruch einige Infos erfahlten würde.

Besten Dank

Jorgia
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  #2  
Alt 23.01.2012, 17:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Das JC hat ein Jahr nach Veränderungen Zeit, überzahlte Leistungen zurückzuholen. Und genau so liegt die Sachlage ja hier, dass dein Sohn aufgrund Arbeit und Auszug kein Anspruch auf ALG 2 hatte. Deshalb ist ja seine Rückforderung auch so hoch und deine entsprechend niedrig.

Turtle
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