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#1
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>Hallo. ich wäre dankbar, wenn jem. wüsste, ob die Rückzahlung rechtens ist.
Ich habe am 11. Jan. 2010 eine Arbeitsstelle aufgenommen (Arbeitsvertrag ab 11.Jan 2010), vorher hatte ich ALG II (498€ pro Monat). Das ALG II wurde mir natürlich für Jan. 2010 schon überwiesen; und auch noch für Feb. 2010. Nun, heute erhalte ich einen Brief mit einer Rückforderung von 996€ für die Monate Jan und Feb 2010, OBWOHL ich erst ab 11. Jan. gearbeitet habe und mich zu diesem Zeitpunkt dann vom Jobcenter abmeldete. Muss ich das Arbeitslosengeld II für den Zeitraum 1.-10.Jan 2010 zurückzahlen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch Leistungsempfänger war und keine Arbeit hatte? Die meinten, ich hätte eine Überzahlung verursacht, da ich die Änderung in den Verhältnissen zu spät gemeldet hätte, was natürlich nicht stimmt. und was mich irriterit ist folgendes: "Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen ihren Anspruch auf ALG II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v.H. der für sie maßgebenden Regelleistung monatlich AUFZURECHNEN." Was bedeutet das? VLG Celine |
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#2
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wann hast du denn das erste gehalt vom neuen arbeitgeber überwiesen bekommen? also wann genau war es auf dem konto?
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#3
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das erste gehalt kam am 29.01.2010 für Jan. 2010
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#4
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sofern die erste lohnüberweisung höher war, als euer hartz4-anspruch, ist es nun wirklich so, dass ihr für januar und februar in der tat zurück zahlen müsst. es gilt das zuflussprinzip. und der zufluss des geldes war nun mal noch im januar.
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#5
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ok, aber in den ersten 10 Tagen des Januars war ich noch arbeitslos gemeldet und hatte damit Anspruch auf diese Leistungen. Oder nicht?
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#6
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kein anspruch bei alg2. da zählt das zuflussprinzip. bei alg1 wäre es wie du sagst so, dass du anspruch hättest.
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#7
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schade, dann hab ich wohl Pech gehabt.
Vielen Dank. |
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#8
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nee, nix Pech gehabt! Wurdest Du darüber informiert das für den zu überbrückenden Monat eine Eingliederungsbeihilfe beantragen kannst bzw. musst ?
Die Sachbearbeiter sind dem Grunde nach verpflichtet, Hilfeersuchende gänzlich und vollständig aufzuklären wenn sie um ALG II ersuchen. genau dieser Punkt wird aber vorsätzlich unterlassen, bisweilen sogar auf Anweisung höherer Dienststellen. Hier geht es schlicht weg darum Kosten zu reduzieren. Hat man Dich hinsichtlich der Eingliederungsbeihilfe nicht informiert geh sofort in Widerspruch gegen den Bescheid! Notfalls schick mir eine PN |
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#9
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@gruni
die fragestellende celine ist nun schon 4 tage offline. die macht es so wie alle egoisten. fragen, antworten abfassen und dann auf nimmerwiedersehen. |
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#10
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Ich habe den Beitrag mit großem Interesse gelesen. Und habe fast das gleiche Problem. Ich habe im November 2010 angefangen zu arbeiten, und für meine Tochter und mich 310€ Harz4 erhalten.
Am 30.11.2010 habe ich meinen ersten Lohn auf dem Konto gehabt. Nun soll ich die 310€ zurück zahlen. Ich musste aber auch im November von irgendwas leben und habe somit das Geld aufgebraucht.Worauf kann ich mich berufen? mein Sachbearbeiter war alles andere als hilfreich, leider. Zitat:
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