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Rückzahlung von Hartz4 nach Arbeitsaufnahme

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  #11  
Alt 15.02.2011, 01:37
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.
Zitat:
Worauf kann ich mich berufen?
auf das zuflussprinzip kannst du dich berufen. und da du das gehalt am 30.11. auf dem konto hast, ist es also im november zugeflossen. folglich hat die arge mit ihrer rückforderung recht.
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  #12  
Alt 15.02.2011, 11:01
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Was willst du denn du hast im November deinen Lohn bekommen und aber bereits Anfang des Monates Sozialleistungen.Dies hast du zu Unrecht bezogen und mußt sie also zurückzahlen.Vereinbare eine Ratenzahlung.
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  #13  
Alt 22.02.2011, 21:18
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hallo. ich bin aus hartz4 in einen festen job leider ab 15.dezember. habe für dezember und januar noch hartz leistungen erhalten. im dez wurden auch die vom amt reduzierten zusätzlichen heizkosten erstattet. nun fordert das amt die üblichen leistungen für dez und januar plus die erstatteten heizkosten zurück. ob das rechtens ist aber was heiß in deutschland schon recht.
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  #14  
Alt 22.02.2011, 21:52
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@zatieni7
Das Einzige worauf Du Dich berufen kannst, ist, wie Horst schon schreibt, dass der SB versäumt hat, Dich über die Möglichkeit einer Eingliederungshilfe zu informieren, er also seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.
Ansonsten gilt das Zuflußprinzip, demnach Du im November zweimal Geld bekommen hast.
__________________
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  #15  
Alt 22.02.2011, 21:55
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@reimhard

Wann hast Du denn den Lohn für Dezember und Januar überwiesen bekommen? Und für welchen Zeitraum war diese Heizkostenerstattung?
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