Überzahlung zum Übergang nach ALG I

  • hallo,


    ich habe einen Aufhebungsbescheid für Mai über ca 540 €erhalten.
    Folgende Situation: ich habe bis zum 05.Mai gearbeitet. Ende April erhielt ich mein Gehalt für April, Anfang Mai ALG 2 für den Mai. Da ich ja dann arbeitslos geworden bin erhielt ich Ende Mai Arbetislosengeld I. Nun soll ich die ALG 2 Leistungen die ich für Mai erhalten habe zurückzahlen, weil das ALG I aus dem Mai (was ich erst ende mai erhalten habe!!!) mit angerechnet wird.


    ich habe ja wirklich nichts dagegen überzahlungen zurückzuzahlen, aber diese angebliche überzahlung habe ich garnicht bemerkt! muss ich das wirklich zurückzahlen? ist es möglich das Gehalt von April auf Mai anzurechenen plus das ALG I von Mai? eigentlich ersetzt das ALG I doch nun das Gehalt, daher erscheint es mir unlogisch beides auf ein und den gleichen Monat anzurechnen. Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, evtl kann mir ja hier jemand sagen wie meine chancen auf erfogl stehen...danke

  • Hallo!


    Es zählt allein der Zeitpunkt des Zuflusses, also der Zeitpunkt, an dem dir das Geld zur Verfügung stand.
    Somit hast du Anfang Mai ALG2 bekommen und zum Ende des Monats ALG1, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich glaube nicht, dass du mit einem Widerspruch Erfolg haben wirst.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Wenn das Gehalt bis zum 30.04. auf dem Konto war oder dir laut Quittung bis zum 30.04. ausgezahlt wurde.
    Aber ich denke, dass das ALG2 von Anfang Mai nun mit dem ALG1 von Ende Mai verrechnet werden soll. Ich sehe da eine Überbezahlung.


    Schrader

    Schrader


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  • meinst du inklusive dem gehalt von april? welches im April ausgezahlt wurde? dann liegt eine überzahlung vor.
    geht man aber von dem prinzip zeitpunkt des zuflusses aus sollte man für mai nur algI und das algII anrechnen. und dann liegt keine überzahlung vor.


    ich habe auch nur eine aufstockung alg 2 erhalten, dieser betrag sowie das alg 1 erfüllen nicht unseren mindestbedarf!

  • Wenn du im April den Lohn für den Monat bekommen hast dann kann das Geld nicht dem Monat Mai zugerechnet werden denn es gilt immer der Tag des Geldeinganges auf deinem Konto.Wenn du sowieso zu deinem Lohn noch ALG2 als Aufstockung bekommen hast welches ja auch Anfang Mai dir gezahlt wurde und du zusätzlich Ende Mai dein ALG1 bekommen hast dann müßte die ARGE dir den Monat Mai nachberechnen denn dein ALG1 ist ja niedriger wie dein Arbeitslohn.Insofern würde ich bei der ARGE einen Termin vereinbaren und die Kontoauszüge vorlegen mit dem letzten Geldeingang und eine Neuberechnung verlangen.