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Was ist nun richtig,die haben doch etwas falsch gemacht oder?

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  #1  
Alt 11.11.2011, 19:58
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Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 44
Standard Was ist nun richtig,die haben doch etwas falsch gemacht oder?

Hallo

ich habe folgendes Problem.
mein Mann und ich tragen Zeitung aus,nach meinen Wissen haben wir jeder ein Freibetrag von 100€ das ist doch korekt so oder?
Doch nun hat uns heute das Arbeitsamt geschrieben das wir ungefähr 50€ zuviel bekommen haben,
ich habe 87 € verdient und mein Mann irgendetwas um die 60€ in einen Monat.
also haben wir ja nicht soviel verdient.

danke, liebe grüße
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  #2  
Alt 11.11.2011, 21:49
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Beiträge: 1.916
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Du liegst richtig mit Deiner Meinung, jeder von euch beiden hat einen Grundfreibetrag von € 100/Monat. Maßgeblich für die Berücksichtigung ist der Zuflußzeitpunkt. Erfolgte der Zufluß besagten Geldes nach Auszahlung der Sozialleistungen, so kam es zu einer Überzahlung, welche nunmehr zurückgefordert wird.

Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #3  
Alt 11.11.2011, 21:57
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Beiträge: 44
Standard ..

hi,

wie meinst du das genau?

LG Sandra
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  #4  
Alt 11.11.2011, 22:02
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Beiträge: 1.916
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Sorry, ich hatte überlesen, dass es ja in beiden Fällen weniger als € 100 sind, somit hat sich der zweite Teil meines Beitrages erledigt,

Ihr solltet bei eurer/eurem SB vorsprechen und auf diesen Grundfreibetrag aufmerksam machen. Insofern diese Rückforderung in Zusammenhang mit eurem Nebeneinkommen steht, dürfte sich die Rückforderung dann erledigt haben.

Gawain
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  #5  
Alt 11.11.2011, 22:09
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ich habe da angerufen,der eine bearbeiter meinte es würde am Elterngeld liegen,
habe dann nochmals da angerufen und die bearbeiterin meinte es würde nicht mit dem elterngeld zusammen hängen.
was bedeutet einkommesbereinigung?
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  #6  
Alt 12.11.2011, 00:33
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Die Überzahlung hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass von deinem Elterngeld (ggf. auch von anderem Einkommen deines Gatten?) bisher schon Freibeträge (z. B. Versicherungspauschale) abgesetzt wurden, die jetzt vom Erwerbseinkommen nicht nochmal abgesetzt werden können.

Turtle
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  #7  
Alt 12.11.2011, 11:28
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Registriert seit: 21.04.2009
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ich zitrie mal was im Berechnungsbogen steht

netto erwerbseinkommen monatlich : 200€
abzüglich freibetrag 170€

zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30€

Erwerbseinkommen (alg2) 30€

Einkommensbereinigung: -30€

Sonstiges Einkommen. 300€

Kindergeld Einkommen: 184€





ist das so dann alles korekt?

DANKE
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  #8  
Alt 12.11.2011, 16:59
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Ich denke, ihr habt beide Lohn? Und beide unter 100 Euro? Wo kommen denn jetzt 200 Euro Lohn her?

Turtle
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  #9  
Alt 12.11.2011, 19:08
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das verstehen wir auch nicht,
ich verdiene wenn hoch kommt 87€
und mein etwas um die 60€
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  #10  
Alt 12.11.2011, 19:31
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Beiträge: 1.285
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Hast du jetzt aus dem Änderungsbescheid zitiert, den ihr mit dem Erstattungsbescheid bekommen habt oder ist das ein vorheriger Bescheid und die 200 Euro sind fiktiv? Bei wem eigentlich? Wenn ihr beide arbeitet, müsste doch bei beiden was stehen...

Turtle
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