Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Was ist nun richtig,die haben doch etwas falsch gemacht oder?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 14.11.2011, 11:48
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 44
Standard ..

das ist das netto erwerbseinkommen von uns beiden ,bei jeden von uns steht 100€ in der Tabelle

lg sandra
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 22.11.2011, 12:05
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 44
Standard

ich gestern nochmal mit der Arge telefoniert.und d9ie meinten das die 30€ wären ,die in den monaten schon bezahlt hatten obwohl ich gearbeitet habe,

denoch verstehe ich nicht warum


ich 1,Septemper. 2011 - 30 September2011 5.54€
1.Oktober 2011 - 31 Okober 12.79€



meine tochter : 1. September 2011 - 30 September 1.92€
1. Oktober2011 - 31 Oktober 2011 4.43€

mein mann 1.September -30 september 5.54€
1 Oktober - 31 Oktober 12,78€



wie kommen die auf diese Summen,wenn es sich doch eigentlich um die 30€ handelt die die zuviel bezahlt haben?
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 22.11.2011, 16:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Weil Einkommen immer auf alle Mitglieder der BG im Verhältnis zu ihrer Bedürftigkeit aufgeteilt ist (sogenannte Bedarfsanteilsmethode). Das bedeutet, dass z. B. bei 200 Euro Lohn diese nicht nur bei dem angerechnet werden, der sie verdient, sondern auch bei allen anderen Mitgliedern der BG und dass diese dann alle überzahlt sind.

Rechne z. B. die Einzelbeträge für Oktober zusammen. Du kommst auf genau 30 Euro. Im September ist es weniger, entweder war der Lohn da nicht so hoch, dass die 30 Euro Versicherungspauschale überhaupt erreicht wurden oder es ist nur anteilig...

Turtle
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 22.11.2011, 17:00
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 44
Standard ....

oh ja stimmt,.und wie ist das denn nun mit dem lohn ,da ich habe ich 62. und mein man um die 47 verdient,

ziehen die uns da auch dann nur wieder 30 ab?
Ist das richtig das die 300€ Elterngeld als einkommen ansehen?

Danke
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 22.11.2011, 17:51
Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 44
Standard ..

und wie ist das denn nächsten monat,da haben die uns die 30€ schon abgzogen,
dann brauchen wir nichts zurück zahlen?

Liebe grüße sandra
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 22.11.2011, 20:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Das kommt darauf an, wovon die 30 Euro abgesetzt wurden. Ist da schon (ggf. geschätzter) Lohn mit drin in der Berechnung? Wenn ja, dann sollte es eigentlich keine Rückforderung geben.

Elterngeld ist Einkommen. Und wenn man vorher nicht gearbeitet hat, dann wird es in voller Höhe berücksichtigt.

Turtle
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[Alleinstehend] Richtig oder Falsch? - Geld doppelt abgezogen und Heizkosten nur zur Hälfte übernomme MissSummers Anspruch und Leistungen 1 15.05.2011 09:27
ALG II ? Hartz 4 ? Oder doch die Straße. ghost... Wohnung und Miete 3 10.03.2011 06:25
Obdachlos melden oder doch Arg 2? Lexia Anspruch und Leistungen 3 22.06.2010 19:40
Demokratie oder doch Diktatur Horst GRUNERT Feedback sozialleistungen.info 4 10.01.2009 20:57
Hartz IV oder doch BafÖg oder Arbeitlosengeld 1????? Neon03 Anspruch und Leistungen 17 26.04.2008 17:48