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#11
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das ist das netto erwerbseinkommen von uns beiden ,bei jeden von uns steht 100€ in der Tabelle
lg sandra |
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#12
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ich gestern nochmal mit der Arge telefoniert.und d9ie meinten das die 30€ wären ,die in den monaten schon bezahlt hatten obwohl ich gearbeitet habe,
denoch verstehe ich nicht warum ich 1,Septemper. 2011 - 30 September2011 5.54€ 1.Oktober 2011 - 31 Okober 12.79€ meine tochter : 1. September 2011 - 30 September 1.92€ 1. Oktober2011 - 31 Oktober 2011 4.43€ mein mann 1.September -30 september 5.54€ 1 Oktober - 31 Oktober 12,78€ wie kommen die auf diese Summen,wenn es sich doch eigentlich um die 30€ handelt die die zuviel bezahlt haben? |
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#13
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Weil Einkommen immer auf alle Mitglieder der BG im Verhältnis zu ihrer Bedürftigkeit aufgeteilt ist (sogenannte Bedarfsanteilsmethode). Das bedeutet, dass z. B. bei 200 Euro Lohn diese nicht nur bei dem angerechnet werden, der sie verdient, sondern auch bei allen anderen Mitgliedern der BG und dass diese dann alle überzahlt sind.
Rechne z. B. die Einzelbeträge für Oktober zusammen. Du kommst auf genau 30 Euro. Im September ist es weniger, entweder war der Lohn da nicht so hoch, dass die 30 Euro Versicherungspauschale überhaupt erreicht wurden oder es ist nur anteilig... Turtle |
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#14
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oh ja stimmt,.und wie ist das denn nun mit dem lohn ,da ich habe ich 62. und mein man um die 47 verdient,
ziehen die uns da auch dann nur wieder 30 ab? Ist das richtig das die 300€ Elterngeld als einkommen ansehen? Danke |
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#15
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und wie ist das denn nächsten monat,da haben die uns die 30€ schon abgzogen,
dann brauchen wir nichts zurück zahlen? Liebe grüße sandra |
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#16
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Das kommt darauf an, wovon die 30 Euro abgesetzt wurden. Ist da schon (ggf. geschätzter) Lohn mit drin in der Berechnung? Wenn ja, dann sollte es eigentlich keine Rückforderung geben.
Elterngeld ist Einkommen. Und wenn man vorher nicht gearbeitet hat, dann wird es in voller Höhe berücksichtigt. Turtle |
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