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Welche Bezüge können bei ALG II vom Regelsatz abgezogen werden?

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  #1  
Alt 19.05.2009, 11:22
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Registriert seit: 19.05.2009
Beiträge: 3
Standard Welche Bezüge können bei ALG II vom Regelsatz abgezogen werden?

Hallo liebe Forumgemeinde.

Bei einem kleinen Problem und langem Suchen im Internet und diversen Foren, hoffe ich bei Euch Hilfe bzw. einen Rat finden zu können.

Nur zur kurzen Info: Ich (28), lebe mit meiner Freundin (24) zusammen und wir beziehen beide ALG II und befinden uns in einer Umschulung (um hoffentlich bald nicht mehr von der ARGE und deren Leistungen abhängig zu sein).

Mein Anliegen bezieht sich nur auf die Frage, was bei ALG II vom Regelsatz abgezogen werden kann?

Fall 1: Wir haben letzten Monat (April) eine Rückzahlung von unserer Gasversorgungsgesellschaft in Höhe von 180,05€ erhalten. Die monatlichen Abschläge haben wir von unserem Regelsatz bezahlt, da Gas ja nicht von der ARGE bezahlt wird.

Werden diese 180,05€ jetzt vom Regelsatz abgezogen, weil sie als Einkommen angerechnet werden? Oder wird es nicht berücksichtigt, weil die monatlichen Abschläge vom Regelsatz bezahlt wurden?

Fall 2: Meine Mutter hat mir zu Ostern als kleine Freude 40,-€ überwiesen. Werden diese 40,-€ auch als Einkommen angerechnet und abgezogen?
Falls ja, was passiert wenn mir meine Schwägerin 50,-€ auf mein Konto überweist, weil ich Ihr mehrmals beim Einkauf Geld vorgestreckt habe und sie mir die Beträge dann auf einmal (besagte 50,-€) überwiesen hat? Ich habe ja damit nicht mehr Geld zur Verfügung?

Die Fragen sind aufgetaucht weil wir bei unserem Fortsetzungsantrag (welcher kurioser weise schon bewilligt wurde) nun auf Anforderung der Sachbearbeiterin erneut die Einkommenserklärung ausfüllen müssen und die Kontoauszüge vom 01.02.2009 bis dato vorlegen sollen.

Wir haben nichts zu verbergen, nur stellt sich mir die Frage ob wir mit Sanktionen rechnen müssen weil hier mal ein Betrag von 20,-€ aufs Konto eingegangen ist und hier mal einer von 40,-€. Diese Eingänge sind aber nicht regelmässig jeden Monat vorhanden, also soll heissen das mir meine Mutter und/oder Schwägerin nicht jeden Monat X,-€ aufs Konto überweisen.

Ein Grenzfall: mal angenommen ich würde meinen PC mit neuer Hardware aufrüsten wollen und um diese zu bezahlen die alte Hardware zum Beispiel beim Auktionshaus meines Vertrauens verkaufen. Wie wird mit diesem Geld verfahren das auf meinem Konto eingeht? Angerechnet und abgezogen oder nicht beachtet? Es ist ja nicht so, das ich jeden Monat regelmässig Geldeingänge durch Verkäufe auf meinem Konto hätte.

Ich hoffe doch, das mir in diesen Fragen jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schon mal für die Hilfe.

Herzliche Grüße,
Benoth

Geändert von Benoth_MK (19.05.2009 um 11:24 Uhr)
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  #2  
Alt 19.05.2009, 11:32
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Beiträge: 282
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also wenn ihr für die abrechnungzeit die heizkosten als KdU leistungen bekommen habt ist die erstattung von zuviel bezahlten heizkosten als einkommen abzuziehen, denn sie wurden bestimmt nicht vom regelsatz sondern von den leistungen für die kosten der unterkunft bestritten, diese werden dann auch voll abgezogen, da es kein einkommen durch arbeit ist, einen selbstbehalt gibt es hier nicht,

kleine geldgeschenke aus der verwandschaft sind üblich und auch unschädlich, sofern sie nicht dauernd regelmäßiger natur sind, das dürfte also keine probleme geben, manchmal ist eine ordentliche begründung erforderlich, kommt auf den sb in der behörde an,

auch dein grenzfall ist kein grenzfall, ganz normales alltagsgeschäft, nur bei häufung von verkäufen bei ebay könnte es probleme geben (hier steht die frage der gewinnorientierung)
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  #3  
Alt 19.05.2009, 11:44
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Registriert seit: 19.05.2009
Beiträge: 3
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Hallo uiffi,

erstmal ein ganz liebes Danke für die schnelle Antwort.

Bei der Gassache und Kdu bin ich mir nicht sicher, müsste ich mal in den Unterlagen nachschauen. Soweit ich aber in Erinnerung habe, ist bei denen Gas nicht berücksichtig (genauso wie Strom).

Und wenn ich das mit eBay jetz richtig verstanden habe, ist es kein Problem wenn ich zum Bleifisch mal die Bude aufräume und ein paar Dinge finde die nicht mehr benötigt werden und vielleicht noch ein paar EUS in der Bucht erziehlen würden? Solange natürlich keine Erträge von mehreren Hundert Euros rauskommen und/oder ich jeden Monat regelmässig einen ordentlichen Geldbetrag durch 3.2.1.meins-Verkäufe erziehle?

Besten Dank und herzlichen Gruß,
Benoth
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  #4  
Alt 19.05.2009, 11:51
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Beiträge: 282
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das mit ebay fällt dir dann auf den fuss wenn dein sachbearbeiter das gefühl hat das du das "gewerblich" betreibst, und wenn es an dem ist wird das schwierig denn wo liegen gewinn und verlust? das zu beweisen könnte auf deiner seite liegen, wenn aber mal was hier und mal was da ... sollte dem sb der arbeitsaufwand nicht wert sein
wieviel bewertungen hast du denn? (musst du hier nicht preisgeben, aber das wäre für mich ein erster anscheinsbeweis)

wenn ihr "volle" leistungen bekommen habt ALG2, dann waren da die kosten für heizung und warmwasser inbegriffen abzüglich der selbstkostenpauschale, das heist es war nicht euer geld was ihr zurückbekommen habt bei der energiekostenabrechnung... alles klar?
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  #5  
Alt 19.05.2009, 11:56
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Beiträge: 3
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Japp alles klar, das mit dem Gas hab ich verstanden. Wir wollen uns ja auch nicht irgendwo drann bereichern.

Zum Thema eBay: Also Bewertungen habe ich insgesamt 238 (227 gewertet). Angemeldet bin ich dort seit dem 27.12.2001
Davon habe ich über den gesamten Zeitraum 65 Bewertungen als Verkäufer und 173 Bewertungen als Käufer.
Also weitaus mehr gekauft als verkauft. Als Gewerbebetreibend würde ich mich da nun nicht einstufen.

Gruß Benoth
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  #6  
Alt 19.05.2009, 11:58
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ja das scheint im rahmen
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