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#1
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Hi,
erstmal die Situation: Ich bin 22 Jahre alt mache eine Ausbildung und bekomme zur zeit ca 600 € Netto komme jetzt aber ins 3 Lehrjahr und bekomme dann durch schichtarbeit ca 900-1000€ Netto. aber nicht jeden monat weil es monate gibt wo ich zur Berufschule muss (Blockunterricht) das bedeutet keine schichtzulage und ich liege in den monaten (ca 3) wieder bei ca 650€ Freundin 21 Jahre arbeitet nicht Kind 5 Jahre arbeitet loigischerweise auch nicht. Zur zeit bekommen wir ALG 2 von ca 600€ bzw meine Freundin und für das Kind ich stehe in der Berechnung komplett auf 0 also ich bekomme nix vom Arbeitsamt und die verrechnen auch nirgends mein Ausbildungsgehalt dazu bzw ab. Meine Frage: Wenn ich jetzt durch schicht paar € mehr bekomme im Monat muss ich das beim Arbeitsamt angeben und ziehn die das dann bei meiner freundin vom der Leistung ab ? Oder bleibe ich trotz mehr verdienst von ca 200-300 € trotzdem einfach auf 0 und meine Freundin bekommt weiterhin normal Geld für sich und Kind ? hoffe jemand kann helfen |
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#2
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Hallo!
Wenn du unregelmäßige Nettoeinkünfte hast, müsstest du diese jeden Monat bei der Leistungsabteilung der Arge deklarieren. Dadurch würde sich auch euer Hartz4-Geld reduzieren oder erhöhen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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was ist damit habe ich ebend gefunden:
lt.Gerichtsbeschluss L7 AS 111/ 05 ER muss das steuerfreie Einkommen ( Schichtzulage bei Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit) vom Einkommen abgezogen werden bei Antrag für Hartz IV |
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#4
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Hallo!
Steuerfreie Schichtzulagen sind positive Einkünfte aus Lohnleistungen und werden in der Regel gegen Hartz4-Ansprüche aufgerechnet. Ich habe nichtsdergleichen gefunden, dass diese vom Lohn abgezogen werden können.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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aber ich bekomme doch garkein Hartz-4 bzw alg2 ich bin in der berechnung seit ich ausbildung mache nicht mehr drinne und mein einkommen hat sich ja vom 1 zum 2 lehrjahr auch erhöht ohne das sich im bescheid was geändert hat !
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