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Wie weit wird Ausbildungsgehalt angerechnet ?

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  #1  
Alt 14.08.2009, 18:19
Zero22
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie weit wird Ausbildungsgehalt angerechnet ?

Hi,

erstmal die Situation:
Ich bin 22 Jahre alt mache eine Ausbildung und bekomme zur zeit ca 600 € Netto komme jetzt aber ins 3 Lehrjahr und bekomme dann durch schichtarbeit ca 900-1000€ Netto. aber nicht jeden monat weil es monate gibt wo ich zur Berufschule muss (Blockunterricht) das bedeutet keine schichtzulage und ich liege in den monaten (ca 3) wieder bei ca 650€

Freundin 21 Jahre arbeitet nicht
Kind 5 Jahre arbeitet loigischerweise auch nicht.

Zur zeit bekommen wir ALG 2 von ca 600€ bzw meine Freundin und für das Kind ich stehe in der Berechnung komplett auf 0 also ich bekomme nix vom Arbeitsamt und die verrechnen auch nirgends mein Ausbildungsgehalt dazu bzw ab.

Meine Frage: Wenn ich jetzt durch schicht paar € mehr bekomme im Monat muss ich das beim Arbeitsamt angeben und ziehn die das dann bei meiner freundin vom der Leistung ab ?
Oder bleibe ich trotz mehr verdienst von ca 200-300 € trotzdem einfach auf 0 und meine Freundin bekommt weiterhin normal Geld für sich und Kind ?

hoffe jemand kann helfen
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  #2  
Alt 14.08.2009, 18:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Wenn du unregelmäßige Nettoeinkünfte hast, müsstest du diese jeden Monat bei der Leistungsabteilung der Arge deklarieren. Dadurch würde sich auch euer Hartz4-Geld reduzieren oder erhöhen.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 14.08.2009, 18:39
Zero22
Gast
 
Beiträge: n/a
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was ist damit habe ich ebend gefunden:

lt.Gerichtsbeschluss L7 AS 111/ 05 ER muss das steuerfreie Einkommen ( Schichtzulage bei Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit) vom Einkommen abgezogen werden bei Antrag für Hartz IV
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  #4  
Alt 14.08.2009, 19:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Steuerfreie Schichtzulagen sind positive Einkünfte aus Lohnleistungen und werden in der Regel gegen Hartz4-Ansprüche aufgerechnet. Ich habe nichtsdergleichen gefunden, dass diese vom Lohn abgezogen werden können.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #5  
Alt 14.08.2009, 19:10
Zero22
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

aber ich bekomme doch garkein Hartz-4 bzw alg2 ich bin in der berechnung seit ich ausbildung mache nicht mehr drinne und mein einkommen hat sich ja vom 1 zum 2 lehrjahr auch erhöht ohne das sich im bescheid was geändert hat !
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