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#1
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Hallo,
Ich wohne in einer eigenen wohnung (59m²) , bin 21 jahre alt und fange im september meine ausbildung an. Man sagte mir dass ich ab beginn der ausbildung wohngeld beantragen kann, und dazu auch noch berufsausbildungsbeihilfe, und auch noch mein kindergeld bekommen kann. das wären dann (z.b) 550 € (ausbildung netto) +wohngeld +berufsausbildungsbeihilfe +kindergeld _________________ = wieviel geld???? meine fragen wären: 1.wieviel geld würde ich in in diesem fall insgesamt haben??? 2. was wäre wenn ich mit meiner freundin in dieser wohnung leben würde und sie harz 4 beziehen würde?? würde ich dann weniger geld bekommen??? (3.) wenn ja, wieviel weniger?? sorry wenn es offtopic sein sollte, bin neu hier!! danke im voraus für antworten aishi |
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#2
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Hallo,
es ist fraglich ob in deinem Fall überhaupt noch Anspruch auf BAB besteht, da du bereits ein Nettoeinkommen von 550€ bekommst. Hinzu kommen 164€ Kindergeld und Wohngeld. Damit ist dein Bedarf gedeckt. Wenn du mit deiner Freundin die im ALG2 Bezug steht zusammen ziehst bildet ihr eine BG. Das heißt dein Einkommen wird bei der Berechnung der Leistungsansprüche deiner Freundin berücksichtigt. Dies kann aber auf jeden Fall (mindestens) im ersten Jahr des Zusammenwohnens umgangen werden, indem ihr erklärt keine Einstehgemeinschaft zu bilden. |
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#3
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danke sehr für die schnelle antwort
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