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Einstiegsgeld für Existenzgründer bei Alg2-Anspruch

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  #1  
Alt 17.04.2007, 19:33
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Beiträge: 10
Standard Einstiegsgeld für Existenzgründer bei Alg2-Anspruch

? Welche Zuschüsse durch das Job-Center sind möglich, wenn man sich selbständig macht und Einstiegsgeld bekommt?

? Können beispielsweise Anschaffungskosten für Geräte wie Labtop, Drucker, Druckerpatrone, Filmkamera, Filmschnittplatz vom Job-Center bezahlt werden?

? Was sind in etwa Höchstsummen, die das Jobcenter an Zuschüssen für Existenzgründer gewährt?

? Kann ich Teilbereiche meiner Selbständigkeit bereits begonnen haben, bevor ich Antrag auf Einstiegsgeld stelle?

? Kann ich eine Firma gründen (ohne Förderung durch Jobcenter) und im Anschluss eine ähnliche Firma gründen, dann mit Förderung durch Job-Center?
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  #2  
Alt 22.07.2007, 13:18
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Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
ich habe eine Bekannte die sich selbstständig machen wollte.
Sie musste erst, zu einer der ARGE angeschlossenen Beratungsfirma (die wollen ja auch Geld verdienen).
Dann musste sie ein Konzept erarbeiten um nachzuweisen, dass ihre Firme sich auch selber trägt.
Bei der Finanzierung hat sich dann alles zerschlagen.
Von der ARGE hätte sie zirka 2500,00 € bekommen und müsste noch einen Kredit aufnehmen.
Allerdings hat sie ohne Sicherheiten bei mehreren Banken keine Chance gehabt.
Der ganze Quatsch mit staatlicher Förderung ist gelogen.
Ohne Sicherheiten bokommst Du kein Geld.
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  #3  
Alt 23.07.2007, 08:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
Standard

Hallo,

niemand bekommt Arbeitsgeräte oder Ausstattung zum Start in die Selbständigkeit vom Staat finanziert. Der Staat unterstützt im Rahmen von verschiedenen Programmen aber Arbeitslose dabei, sich selbständig zu machen. Ein Weg für dich wäre beispielsweise, die Förderung des ARGE zu nutzen, um Kunden zu akquirieren und Geräte auftragsbezogen zu mieten. So ist das Risiko für alle gering.

Wichtig: Immer erst Antrag stellen, dann selbständig machen!

Mehr Informationen:
- http://www.sozialleistungen.info/con...szuschuss.html
- http://www.sozialleistungen.info/con...tiegsgeld.html

Grüße,
Joachim
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  #4  
Alt 19.08.2007, 15:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
es war bereits alles in Papier und Tüten.
Sie hätte nur noch das Gewerbe anmelden müssen.
Die Bewilligung des Zuschusses von der ARGE lag auch vor.
Das sich alles tragen würde, wurde von IHK und der Beratungsfirma schriftlich bestätigt.
Es fehlte noch ein Kredit oder andere staatliche Förderung, wo aber ohne Sicherheiten kein Weg reinführte.
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  #5  
Alt 14.04.2008, 23:10
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Registriert seit: 14.04.2008
Beiträge: 3
Standard ohne Eingenkapital keine Förderung? Widerspricht sich das nicht...

hallo hosching

als was wollte Deine Schwester sich selbständig machen?

Weiß hier jemand mehr - werden wirklich nur Fördergelder vergeben - wenn jem. ne finanz. Sicherheit hat?

Was ist das mit einer Rente - ich habe ne Art Riesterrente - die habe ich auch der ARGE angegeben - läuft erst offiziell im Jahr 2030 aus.
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