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Antrag auf Kindergeldberechtigung

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  #1  
Alt 13.09.2011, 16:53
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Beiträge: 52
Standard Antrag auf Kindergeldberechtigung

Hallo liebe User, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Ich habe vor etwa einem Monat Kindegreld beantragt. Habe nun vor gut einer Woche dann endlich Post bekommen, mit einem etwas, naja niederschmetternder Nachricht. Im Schreiben der Familienkasse wurde ich darüber informiert, dass über mein Antrag derzeit nicht entschieden werden kann, weil keiner meiner Elternteile Unterhalt zahlt und somit kein Kindergeldberechtigter ermittelt werden kann.
Außerdem solle ich doch einen Antrag auf Kindergeldberechtigung beim Amtsgericht stellen, was ich auch getan habe. Jedoch habe ich diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben und angekreuzt, dass mein Vater das Kindergeld bekommen und dieses auf mich übergeleitet werden soll.

Nun meine Frage: Ist es überhaupt möglich, dass ich den Antrag ausfüllen und unterschreiben kann, oder muss das ein Elternteil von mir machen? Ich meine, der Wisch ist sowieso schon raus, allerdings könnte es ja sein, dass nichts positives vom Gericht zurückkommt und der Antrag nochmals gestellt werden muss, von einem meiner Elterteile. Die zweite Frage ist: Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrages überhaupt?
Und zu guter Letzt: Trifft das AG eigentlich die Entscheidung mit berücksichtigung des Antrages oder können die das so machen, wie sie möchten? Also ich habe jetzt ausgewählt dass mein Vater der berechtigte sein soll, können die aber auch entscheiden, dass meine Mutter berechtigt ist, oder wie funktioniert das? Was ich damit meine, ist automatisch der Antragssteller (oder in dem Fall der Wunsch des AS) der Kindergeldberechtigte oder haben die da bestimmte Kriterien?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Liebe Grüße Tamy
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  #2  
Alt 14.09.2011, 08:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Wer hat denn bei dir bis jetzt das Kindergeld bezogen? Ist doch eigentlich so das die Eltern den Kindergeldantrag stellen.
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  #3  
Alt 14.09.2011, 13:55
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Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 52
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Hallo Kitty,
danke für deine Antwort. Nun es ist so: Mein Vater hat den Kindergeldantrag ausgefüllt und das Kindergeld soll an mich bzw auf mein Konto ausgezahlt/gezahlt werden. Deswegen meinte ich, dass ich das Kindergeld beantragt habe.

Vorher hatte meine Mutter das Kindergeld bekommen für mich und meinen Bruder, da ich aber keinen Kontakt zu meiner Mutter habe, hat mein Vater das Geld beantragt.
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  #4  
Alt 15.09.2011, 10:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Verstehe ich nicht so richtig.Wenn dein Vater den Antrag ausgefüllt hat und zugestimmt hat das das Kindergeld auf dein Konto gezahlt wird wieso kann dann ein Kindergeldberechtigter nicht ausfindig gemacht werden?
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  #5  
Alt 16.09.2011, 11:07
Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 52
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Verstehe ich nicht so richtig.Wenn dein Vater den Antrag ausgefüllt hat und zugestimmt hat das das Kindergeld auf dein Konto gezahlt wird wieso kann dann ein Kindergeldberechtigter nicht ausfindig gemacht werden?
Laut Kindergeldkasse weil keiner meiner Elterteile Unterhalt für mich zahlt.
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  #6  
Alt 16.09.2011, 11:25
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Kindergeld würde dir ja auch zustehen wenn deine Eltern keinen Unterhalt zahlen könnten.
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  #7  
Alt 16.09.2011, 14:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Ja, aber es muss eben immer einen Kindergeldberechtigten geben. Bei Minderjährigen ist das immer der Elternteil, bei dem das Kind lebt (wenn es mit beiden zusammenlebt, stellt sich die Frage nicht). Bei Volljährigen ist der berechtigt, der den höchsten Unterhalt zahlt. Zahlt keiner Unterhalt, weiß die Kindergeldkasse nicht, wer jetzt der Berechtigte ist. Das kann man beim Familiengericht klären lassen, wobei ich aber der Meinung bin, dass die einfache Erklärung der Elternteile (also die Mutter bestätigt: "Bin einverstanden, dass der Vater Berechtigter ist." auch ausreichen sollte. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Ist ja nicht meine Baustelle...

Turtle
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  #8  
Alt 18.09.2011, 18:52
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Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 52
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Ja, aber es muss eben immer einen Kindergeldberechtigten geben. Bei Minderjährigen ist das immer der Elternteil, bei dem das Kind lebt (wenn es mit beiden zusammenlebt, stellt sich die Frage nicht). Bei Volljährigen ist der berechtigt, der den höchsten Unterhalt zahlt. Zahlt keiner Unterhalt, weiß die Kindergeldkasse nicht, wer jetzt der Berechtigte ist. Das kann man beim Familiengericht klären lassen, wobei ich aber der Meinung bin, dass die einfache Erklärung der Elternteile (also die Mutter bestätigt: "Bin einverstanden, dass der Vater Berechtigter ist." auch ausreichen sollte. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Ist ja nicht meine Baustelle...

Turtle
Ja das ist richtig.. Ich find das ganze auch sehr kompliziert, aber abwarten ich hoffe nur, dass bald endlich mal darüber entschieden wird.. Wie sieht denn so eine Entscheidung eigentlich aus? Weiß das jemand? Vielleicht wie ein Beschluss oder so? Oder ist das einfach nur ein Schriftsatz vom Gericht? Würde mich auch mal interessieren..
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