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Kindergeld, Ausbildung, Studium etc.

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  #1  
Alt 13.06.2011, 19:19
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Beiträge: 3
Frage Kindergeld, Ausbildung, Studium etc.

Hallo,

ich habe ein großes Problem mit der Berechnung des Kindergeldes. Ich habe im Jahr 2010 Kindergeld bezogen und soll nun mein Einkommen nachweisen. Der Freibetrag liegt ja bei 8004,00€.
Ich habe im Kalenderjahr 2010 eine Ausbildung zuende gemacht, Ausbildungsende war am 01.07., dann habe ich vom 2.07. bis 30.09. in einer Festanstellung gearbeitet und studiere seit dem 01.10.
Während der Ausbildung bezog ich 306,00€ "Ausbildungs"BaföG sowie eine Ausbildungsvergütung.
Während der Festanstellung bezog ich ein festes Gehalt. Der Bruttoarbeitslohn beträgt vom 1.01. bis 30.09. insgesamt 7749€.
Ich weiß nun nicht, was da noch abgesogen wird, wie sieht es aus mit mit dem Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, zur gesetzl. Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung?

Außerdem hatte ich während der Ausbildungszeit in 24 Fällen einen Fahrtaufwand (in eigenem bzw. geliehenem PKW) zur Berufsschule von 116km.
Für Okt., Nov., und Dez. bezog ich BaföG in der Höhe von 597,00€, hiervon wird aber nur die Hälfte, also 298,50€ als Einkommen gezählt (wegen Dahrlen), oder?
Sonstige Ausgaben wie den Kauf von Fachliteratur hatte ich auch, allerdings weiß ich nicht inwieweit ich noch die Belege habe.

Kennt sich jemand mit der Problematik aus und kann mir etwas dazu sagen?
Ich bin mir sehr unsicher wie ich das genau berechnen kann, bzw. was ich beachten muß. Stundenlanges googlen hat mich hierher verschlagen.
Vielen Dank schonmal fürs Lesen!
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  #2  
Alt 14.06.2011, 11:27
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Alles was du an Einkommen hattest müßtest du angeben und wenn du höhere Werbekosten hast als normal abgezogen werden würden diese bei der Berechnung dann beachtet.
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  #3  
Alt 14.06.2011, 12:54
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Registriert seit: 13.06.2011
Beiträge: 3
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Ja, ich komme aber über den Freibetrag von 8004,00€ wenn ich vom Bruttoarbeitslohn ausgehe, deswegen wäre es interessant welche Sozialabgeaben da berücksichtigt werden.
Für ein Jahr das Kindergeld zurückzuzahlen ist nicht wenig und bei uns überhaupt nicht drin. Zumal das nicht nur "mein" Betrag wäre sondern auch noch die Differenz des Mehrbetrages für das vierte Kind.
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  #4  
Alt 14.06.2011, 13:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Die 8004 Euro bemessen sich nach dem Nettoeinkommen.

Turtle
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  #5  
Alt 14.06.2011, 13:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2011
Beiträge: 3
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Vielen Dank, dann haben wir wohl nichts zu befürchten. Vorausgesetzt, meine Werbekoten werden angerechnet.
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