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#1
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Folgendes Problem:
Kind bricht mit 18 die Ausbildung ab. Geht zum Arbeitsamt um sich arbeitssuchend ( nicht ausbildungsplatzsuchend) zu melden. Findet selbst 400,- Euro-Job ( teilweise nur 200,- Euro Verdienst) . Ist beim Arbeitsamt dann anscheinend (stellt sich viel später heraus) nicht mehr gemeldet. Steht ihm Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr zu.? Familienkasse sagt nein., weil beim Amt nicht mehr gemeldet. Ist doch ungerecht, weil es teilweise viel weniger verdient als mancher Auszubildende. KInd erreicht auch nie die Einkommensgrenze !! Vielen Dank Siegfried |
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#2
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Hallo,
was ist daran ungerecht? Soll Dein Kind sich eine neue Ausbildungsstelle suchen und dann bekommste auch wieder Kindergeld... Mein Sohn stand auch öfter davor seine Ausbildung zuwerfen, finde es dann als Elternteil wichtig den Kinder klar zu machen, warum es heute wichtig ist eine Ausbildung zuhaben..... Meine Meinung und Sie wird sich auch nicht ändern Gru0 |
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