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#1
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Hallo an Alle,
mein Freund (21 Jahre) bekommt noch Kindergeld da er noch in der Ausbildung ist. Wenn unser Baby auf die Welt kommt ist er im 2. Lehrjahr. Meine Frage ist nun, ob mein Freund "sein" Kindergeld auch noch erhält wenn er selbst Vater ist und dann zu mir zieht?! Anspruch auf Wohngeld hätten wir evtl. auch oder? Ich würde ein Jahr Elterngeld beziehen (arbeite jetzt Vollzeit im öffentlichen Dienst). Hoffe Ihr könnt mir helfen... Viele Grüße |
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#2
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Hallo,
dein Freund hat auch wenn er bereits selber Vater ist Anspruch auf Kindergeld sofern er die erforderlichen Kriterien erfüllt. |
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#3
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Das liegt am Gesamteinkommen das ihr bzw er dann habt- kann sein, es fällt dann weg (ihr bekommt dann als Familie ja auch Erziehungsgeld, Wohngeld usw.. je nach dem..). Und wenn er es bekommt, dann eh nur bis Ende der Lehre- also maximal ein Jahr nach der Geburt eures Kindes.. Für das Kind steht euch natürlich das Kindergeld zu- kein Frage!
Mir haben sie das Kindergeld für mich damals gestrichen, weil ich kurz davor meine erste Lehre abgebrochen habe (und eine neue angefangen habe)- das Kindergeld gibts nur während der ersten Lehre- auch nicht bei Weiterbildung und CO!! Es lief auf das Konto meines Vaters (und ich wusste nichts davon!)- erst mit der Geburt meines Sohnes kam dann das Mißverständnis raus und mein Vater durfte eine höhre Summe nach zahlen... |
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