Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Sozialleistungen > Familienförderung

- Anzeige -

Kindergeld für Freund wenn er selbst "Vater"??

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.03.2008, 10:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 1
Standard Kindergeld für Freund wenn er selbst "Vater"??

Hallo an Alle,

mein Freund (21 Jahre) bekommt noch Kindergeld da er noch in der Ausbildung ist. Wenn unser Baby auf die Welt kommt ist er im 2. Lehrjahr.

Meine Frage ist nun, ob mein Freund "sein" Kindergeld auch noch erhält wenn er selbst Vater ist und dann zu mir zieht?!

Anspruch auf Wohngeld hätten wir evtl. auch oder? Ich würde ein Jahr Elterngeld beziehen (arbeite jetzt Vollzeit im öffentlichen Dienst).

Hoffe Ihr könnt mir helfen...

Viele Grüße
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.03.2008, 12:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

dein Freund hat auch wenn er bereits selber Vater ist Anspruch auf Kindergeld sofern er die erforderlichen Kriterien erfüllt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.10.2008, 10:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 11
Standard --

Das liegt am Gesamteinkommen das ihr bzw er dann habt- kann sein, es fällt dann weg (ihr bekommt dann als Familie ja auch Erziehungsgeld, Wohngeld usw.. je nach dem..). Und wenn er es bekommt, dann eh nur bis Ende der Lehre- also maximal ein Jahr nach der Geburt eures Kindes.. Für das Kind steht euch natürlich das Kindergeld zu- kein Frage!

Mir haben sie das Kindergeld für mich damals gestrichen, weil ich kurz davor meine erste Lehre abgebrochen habe (und eine neue angefangen habe)- das Kindergeld gibts nur während der ersten Lehre- auch nicht bei Weiterbildung und CO!!
Es lief auf das Konto meines Vaters (und ich wusste nichts davon!)- erst mit der Geburt meines Sohnes kam dann das Mißverständnis raus und mein Vater durfte eine höhre Summe nach zahlen...
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unklarheit bei der Auslegung des Begriffs "eheähnliche Gemeinschaft" louisa-k Anspruch und Leistungen 1 27.02.2008 09:46
Umgangsrecht - Regelsatzerhöhung "Wer weis mehr darüber" Horst GRUNERT Anspruch und Leistungen 3 26.02.2008 12:19
HILFE - 2. Ausbildung, kann ich "gefördert" oder sonst wie unterstützt werden? adidas84 Anspruch und Leistungen 2 08.02.2008 13:46
BAföG für "nicht bei den Eltern wohnende"? Jedimaster Anspruch und Leistungen 2 28.10.2007 17:04
Änderung §7 SGB II - trotz Berufstätigkeit "Bedarfsgemeinschaft Hartz IV" Marianne Änderungen und Reformen 6 19.12.2006 00:27