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#31
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@ lirafe
Das Leben ist manchmal ungerecht und Arsch bleibt Arsch. Daran läßt sich oft nichts ändern. Nur an der Einstellung zu den Dingen. Du kennst meine Meinung. 5x über die bekloppte Fee aufgeregt, die alles besser weiß und immer Glück hat und so gar nicht die Sorgen und Nöte von anderen nachvollziehen kann. Vergißt man mal für 5 Minuten seine Sorgen. Kann sie das wirklich nicht und ist sie bloß Sozi geworden, weil ihr nichts Besseres eingefallen ist? Und wer ist nun der Kindergeldberechtigte? (Wir wollten doch nicht mehr so persönlich werden, sonst kriege ich wieder Mecker.) LG Fee |
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#32
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@Sternenfee
Hä? Nachtrag: Kindergeldberechtigter ist der, der den höheren "Bar"-Unterhalt leistet. |
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#33
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@ lirafe
Verstehst mich schon :-). Höherer Barunterhalt ist schon klar. Also er. Und das weiß die Familienkasse, dass er nur 72 € bezahlt und bekommt dafür 164 € KG? Dass darf aber nicht Horst hören. Könnte noch eine Einnahmequelle werden. Ich denke nachwievor, dass Abzweigungsantrag gestellt werden sollte. 4 Kinder (164 +164 + 170 +195) = 693 € : 4 = 173,25 € / Kind Da nur 72 € (beim Unterhalt wurde ja bereits ein 1/2 KG-Betrag berücksichtigt) gezahlt werden, bestünde ein Abzweigungsanspruch von 101,25 €. Und das wäre auch logisch. Sonst wäre es ja besser gewesen, den Unterhalt auf 0 setzen zu lassen und der Sohn hätte die 173,25 € für sich beansprucht. (Ich gehe mal davon aus, dass alle Kinder auf ihn laufen.) Da hat die Familienkasse bei deiner Beratung nur mit dem 1/2 Ohr hingehört. Da stimmt was nicht. Ganz sicher. |
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#34
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@Sternenfeechen
Du machst dir soviel Mühe mit der Rechnerei, brauchste doch nicht. Wir waren doch nur für die Fragende hier ein Beispiel. Es ging doch ursprünglich nur darum, dass ein Vater bei Stellung des Antrages "gehört" wird und dagegen sein kann/könnte. (Wir haben alles so gelassen, wie es war, also bekommt mein Sohn weiterhin 72 € Unterhalt und die 164 € Kindergeld.) |
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#35
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@ lirafe
Habe ich selber gerade gemerkt. Das kommt davon, wenn man zu faul ist zum Nachlesen und du immer so weitschweifig wirst :-). Aber wie wird die Unterhaltszahlung beim Bafög berücksichtigt? Ist doch Einkommen, in beiden Fällen. Da du ja das Kindergeld bekommst und dein Sohn von dir Unterhalt. Also auch nicht ganz richtig, oder? Geändert von Sternenfee (15.05.2009 um 19:44 Uhr) |
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#36
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Habe angerufen beim Bafögamt und nachgefragt, wie sich das verhält, weil der liebe Vater jetzt schon wieder klagen will - 4. Mal - wg. Bafögeingang und so weiter. Antwort: Unterhaltsrecht geht vor Bafögrecht und angegeben haben wir die 72 Euro schon immer. Die Auskunft habe ich auch nach (sicherheitshalber) Anruf beim 2. Sachbearbeiter so erhalten. So und nu`Thema durch, würde ich sagen.
Gruß aus dem heute verregneten Umland Berlins nahe Potsdam. Lirafe |
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