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Kindergeld und Unterhaltsvorschussnachforderung

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  #1  
Alt 13.03.2010, 17:31
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Frage Kindergeld und Unterhaltsvorschussnachforderung

Hallo,ich habe heute eine Anhörung bekommen darüber das ich zuviel Kindergeld(20€) und Unterhalt(16€) für Januar,Februar und März bekommen habe ingesamt für die 3 monate also 108€.
Nun hab ich den Anhörungsbogen ausgefüllt und reingeschrieben das ich dachte so war es ja sonst auch,das es automatisch abgezogen wurde,somit dachte das ich nicht überzahlt wurde und ich ausserem dieses Geld nicht mehr habe,da ich gerade so mit meinem Kind über die Runden komme.
Nun möchte ich gerne,wenn der Verwaltungsakt erlassen wird einen Wiederspruch einlegen,aber ich weiss nicht wie ich ihn am besten Formuliere wegen diesen Paragrafen.Kann mir da bitte jemand helfen??
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  #2  
Alt 15.03.2010, 10:32
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Beiträge: 36
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Du hast mehr Kindergeld und mehr Unterhaltsvorschuss erhalten, aber bei der Berechnung von SGB II sind diese höheren Beträge nicht angerechnet worden. Dies hätte dir wohl auffallen müssen, hättest du weniger Geld erhalten, möchte ich wetten, hättest du am nächsten Tag bei deiner Arge vorgesprochen.

Ergo: Zuviel erhalten, du wirst es wohl zurückzahlen müssen.
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  #3  
Alt 15.03.2010, 19:14
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Dumpi Beitrag anzeigen
Du hast mehr Kindergeld und mehr Unterhaltsvorschuss erhalten, aber bei der Berechnung von SGB II sind diese höheren Beträge nicht angerechnet worden. Dies hätte dir wohl auffallen müssen, hättest du weniger Geld erhalten, möchte ich wetten, hättest du am nächsten Tag bei deiner Arge vorgesprochen.

Ergo: Zuviel erhalten, du wirst es wohl zurückzahlen müssen.

Nein,das wäre ich sicherlich nicht.Aber DU musst es ja wissen^^
Ich hatte ja auch erst einen neuen Bescheid bekommen noch im Dezember.
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