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#1
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Hallo liebes Forum,
ich habe im August diesen Jahres mit meiner Ausbildung begonnen. Seit JAnuar habe ich bis August in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Nun, zum Beginn der Ausbildung, bin ich ausgezogen und wollte deshalb Kindergeld beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil ich angeblich zu viel verdiene. Jetzt meine Frage: Angerechnet für das Kindergeld wird doch das Netto-Gehalt, oder? Und da habe ich einfach alle Nettobeträge, welche ich von Januar bis einschliesliche Dezember bekommen habe/ noch bekommen werde zusammen addiert. Und ich komme nicht über den Grenzbetrag+Werbungskosten? Mache ich da einen Fehler. Ich möchte in Widerspruch gehen. |
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#2
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Du dürftest nicht mehr wie 8004 Euro im Jahr haben.
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#3
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naja und dazu kommen doch noch die Werbungskosten, die von meinem Gehalt wieder abgezogen werden, oder? Also Nettogehälter-Werbungskosten muss weniger als 8004€ sein oder?
LG |
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#4
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Zitat:
Wovon werden steuern, SV-Beiträge etc. berechnet vom NETTO oder Brutto ? |
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#5
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was soll das jetzt heißen? die Steuern und Versicherungsbeiträge werden ja vom Brutto abgezogen. Und deswegen sage ich ja...Nettor -(minus) Werbungskosten = anzurechnendes Einkommen...und das muss unter 8004€ liegen...Richtig oder nicht??? Ich wiöö das wissen, weil man mir gesagt hat, dass so ein Widerruf finanzielle Folgen haben kann...!!!
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#6
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Du könntest Brutto also ohne Abzüge 11150 Euro verdienen im Jahr ohne deinen Kindergeldanspruch zu gefährden.Solltest du mehr verdienen müßtest du schauen ob es möglich wäre höhere Werbungskosten geltend zu machen. Ansonsten darfst du Netto also das was du am Ende auf deinem Konto hast nicht mehr wie diese 8004 Euro sein. Du brauchst ja nur mal deine monatlichen Einkünfte aufrechnen. Ist es mehr wie diese 8004 Euro gibt es kein Kindergeld mehr.
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#7
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und von diesen 8004€ werden die Werbungskosten nicht mehr mit abgezogen? Also an meinem Beispiel heißt das: Ich bekomme im gesamten Jahr 2011 insgesamt 8600€ Netto auf mein Konto. Nun ist meine Frage, ob ich das kindergeld noch bekomme? Denn ich habe gelesen, dass ich im Jahr 8924 (8004+Werbungskosten) verdienen darf. ist das richtig? Oder wovon werden die Werbungskosten denn abgezogen?
VG |
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#8
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MIt dem Einkommen von 8600 Euro liegst du über der Grenze von 8004 Euro also gibt es kein Kindergeld mehr.Die Werbungskosten werden von den 11150 Euro abgezogen. Solltest du durch deine Arbeit höhere Werbungskosten haben als der Pauschalbetrag müßtest du dies nachweisen.
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#9
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Da das Kindergeld kalenderjährlich errechnet wird, kannst du im Januar erneut einen Antrag auf Kindergeld stellen. Ich gehe mal davon aus, dass du im Kalenderjahr in der Ausbildung keine 8.004 Euro verdienen wirst.
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