Kindergeldzuschlag

  • Hierzu sind mehr Infos erforderlich. Beispielsweise entstehen Fragen, wie " sind es alles Kinder eines Paares, hat das Paar gemeinsames Einkommen, oder sind es Kinder aus verschiedenen Beziehungen und haben die vielleicht jeweils aus den vorangegangenen Beziehungen auch Unerhalt ihrer leiblichen Eltern (meist Vater), der angerechnet wird und eine Rolle spielt bei der Berechnung und und und. Kinergeldzuschlag pro Kind - mal pauschal gesagt - beträgt 140 Euro. Wenn ein Kind Unterhalt des leiblichen Vaters erhält, wird der angerechnet, also praktisch abgezogen.


    Eine "Summe" für mehrere Kinder insgesamt - wenn auch unter Berücksichtigung des Familieneinkommens - kann also definitiv nicht genannt werden, wie immer ist der Einzelfall relevant.

  • Also bei uns sind wir beide berufstätig und unsere zwei Kinder sind von uns beiden. So wie das eigentlich sein sollte. Da ich einige Bekannte kenne die, diesen Antrag gestellt haben und jeweils abgelehnt wurden, weil sie zu wenig Geld bekommen, aber beim Hartz wieder weggeschickt wurden , weil sie zu viel hatten, dachte ich da gibt es eine Spanne die bekannt wäre.

  • Hab`dir hier mal etwas kopiert. Vielleicht hilft es dir weiter.


    "Wer bekommt den Kinderzuschlag?
    Der Kinderzuschlag wird an Familien und Alleinerziehende gezahlt, deren Einkommen das sogenannte Mindesteinkommen (Bruttoeinkommen) von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Familien übersteigt. Liegt das Einkommen unter dieser Schwelle, besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld II.


    Daneben darf das Einkommen allerdings nicht die Einkommensobergrenze überschreiten, die individuell aus dem Mindesteinkommen zuzüglich des maximal möglichen Kinderzuschlags in Höhe von 140 Euro pro Kind gebildet wird.


    Liegt das Einkommen der Familie zwischen Mindesteinkommen und Einkommensobergrenze besteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag, sofern das Kind im betreffenden Monat Anspruch auf Kindergeld hat.


    Weiterhin darf das Einkommen des Kindes dessen eigenen Bedarf nicht übersteigen. Zum Einkommen des Kindes zählen Unterhaltsleistungen, nicht aber das Kindergeld und das Wohngeld."


    Kannst ja selbst noch ein wenig nachlesen. Obere Menueleiste hier im Forum "sonstige Sozialleistungen" anvisieren.