Minderjährige Tochter--schwanger--mit 16 -- wer kann helfen ?

  • Hallo erst einmal.Es geht um folgendes:Tochter(noch 16,wird im Juli 17) wohnt in Wohngruppe--Träger ist das Jugendamt-- nun schwanger,muß dort raus.Muter-Kind-Platz bisher nicht gefunden.Haben jetzt vor sie zu Hause mit Kind aufzunehmen--aber nur,wenn sie für sich und ihr Kind Unterstützung erhält---Jugendamt muss sich erst bzw. immer noch schlau machen,was für Gelder etc. zu beantragen sind. (Kümmern sich schon seit letztem Jahr Oktober drum!)Ihr Betreuer kümmert sich auch nicht.Vom Kindsvater ist nichts (Geld) zu erwarten.Pro Falilia hat uns weggeschickt und die ARGE wäre auch nicht zuständig ?? Stehen wie die Idioten da und wissen nicht weiter.Was steht ihr zu,wenn sie mit Baby hier einzieht.Wir stellen lediglich den Wohnraum für sie und Enkel.Ach ja,es gibt auch noch einen Ex-Mann.Hier im Haushalt lebe ich mit meinem 2.ten Mann und ein 18 Jähriger,der in Ausbildung ist und seinen Unterhalt beim Ex mit Anwalt einklagt.
    Baby kommt im Juni und nichts ist geklärt.Wäre schön,wenn Jemand helfen könnte und wir schlauer sind.Habe Termin beim Jugendamt im März und möchte bis dahin besser informiert sein als die.Der Betreuer kümmert sich ja nicht,also muss ich als angehende Oma und Mutter tätig werden,das sehen die natürlich bestimmt nicht gern.Also ich warte auf Vorschläge oder Tipss.
    Für Umstandsbekleidung,Erstausstattung des Babys fühlt sich niemand verantwortlich.Ihr Betreuer behauptet das hierfür die Eltern aufkommen müssen !?

  • Da deine Tochter noch minderjährig ist, bin ich nicht sicher und meine nachfolgende Angabe, die für Volljährige gilt, müßtest du dann noch einmal dahingehend checken (lassen). Normalerweise bildet deine Tochter ab dem Zeitpunkt, ab dem ihr Kind geboren ist, eine "eigene" BG und ist wirtschaftlich auf sich gestellt. Das heißt, dass - wenn sie bei euch wohnen kann -, sie anteilige Kosten der Unterkunft erhielte, ihren Regelsatz und für das Kind staatliches Kindergeld und Unterhaltsvorschuß. Wie gesagt ist das ab Volljährigkeit konkret der Fall. Das staatliche Kindergeld für das Baby und der Unterhaltsvorschuß sind jetzt schon definitiv (also ab Geburt) vom Amt zu leisten (Unterhaltsvorschusskasse / Familienkasse - meist beim Arbeitsamt "untergebracht" bzw. darüber solltest du die Kontaktdaten erhalten können). Wie das mit der Erstausstattung für das Baby ist, weiß ich eben auch nicht, weil sie noch nicht volljährig ist, ansonsten stünde ihr auch die zu. Es kann aber wirklich sein, dass aufgrund der Tatsache, dass sie noch minderjährig ist, du als Mutter (und dann auch der leibliche Vater deiner Tochter, also die Großeltern) für sie zuständig bist/seid (also für Kosten Unterkunft, Lebensmittel, Erstausstattung).

  • habe auch noch Info mittlerweile--von Caritas--- das sie eben eine eig.BG in unserem Haushalt bildet und dann wohl Anspruch hat auf die Gelder hat,ohne das ich bzw. wir mit angerechent werden. Aber einer sagt so,der andere sagt wieder etwas anderes.Wir können sie halt nur unter diesen Vorraussetzungen nach Hause holen. Und eigentlich ist das doch Wahnsinn, das diese Behörden es einem so schwer machen.:(

  • Das war eben dieser Knackpunkt, der nicht ganz sicher war. Es wäre schön, hier im Forum eine Info über den Ausgang zu hören, also wie das wirklich ist, damit man auch anderen damit helfen könnte - künftig. Und außerdem - spätestens, wenn sie 18 Jahre alt ist, würdet ihr doch bzw. sie definitiv eine eigene BG sein, so dass in der Übergangszeit dann eben auf jeden Fall aber dieses Kindergeld 184 Euro und auch der Regel-Unterhaltsvorschußsatz gezahlt wird.

  • ich denke,das sie bzw. ich dann wieder Unterhalt für sie von mienem Ex bekomme.Der zahlt ja zur Zeit direkt an das Amt. Wäre ja sinnig.Unterhalt von meinem Ex-Mann ,da sie ja noch keine 18 ist; Kindergeld für sich und den "kleinen",also 2x 184 Euro und dann Unterhaltsvorschuss-. Dann evtl. einmalige Hilfen(von wem auch immer) davon kann man sicherlich leben und über die Runden kommen.Und nach dem 18. zur ARGE. Ihr Kind ist dann eh bei der ARGE krankenversichert, das weiß ich schon und sie ist weiter bei mir versichert. Die Info hab ich von meiner Krankenkasse-- hatte dort angerufen um es zu klären.Nicht das sie dann entbindet und ich hab die Kosten dafür zu tragen.Dieser Punkt muss unbedingt geklärt werden.Meine Tochter besucht z.Zt. eine Mutter-Kind-Klasse und hat dann ihre Schulpflicht erfüllt.Sie kann bei mir bis zum 23.LJ versichert bleiben.Baby muss sofort bei ARGE versichert werden.
    Und klar werde ich alles Neue hier ins Forum stellen---

  • hey lilafe, ich hatte mit der KK telefoniert und gefragt,wie es mit der Versicherung ist.Sie also meine Tochter ist weiter bei mir versichert--- Baby wird von ARGE versichert, oder ich stelle einen Antrag und nehme das Kind mit zu mir.Aber der Knüller kommt jetzt--- war heut mit ihr beim Arzt---haben gewechselt´da die alte FA z.B. Kindsbewegungen eingetragen hat ohne das sie Ultraschall gemacht hatte,, naja doch Ultraschal, hatte aber vorher schon den MP ausgefüllt. Naja--- Knüller ist.So wie es aussieht, werde ich nicht im Juni Oma sondern schon im Mai--- in der Berechnung fehlen ganze 4 Wochen !!!! Und nun drückt dann so richtig die Zeit---- das muss jetzt erst einmal verdaut werden und die ganzen Behördendinge müssen schneller erledigt werden.. Hilfe--Hilfe---naja und nun muss sie alle 14 zum FA---CTG etc.

  • Wann war denn deine Tochter erstmals beim Frauenarzt? Denn mir wurde damals gesagt, dass die werdenden Babys (sozusagen) sich in den ersten drei Monaten nahezu gleichmäßig entwickeln und man dann anhand der Ultraschallauswertungen so ziemlich genau die "Woche" ermitteln kann, also wann das Kind geboren werden wird bzw. diese 40 Wochen "um" sind. Aber, wenn die nicht mal eine Ultraschallunterschuchung gemacht hatte, kann sowas - wie euch nun - wohl passieren.


    Daneben: Wenn du die Auskunft, dass das Baby über die ARGE versichert sein wird, bislang nur von der Krankenkasse hast, würde ich an deiner Stelle umgehend auch ein persönliches Gespräch dort führen (wollen), um sicherzugehen. Denn diese klitzekleinen Würmchen werden ja gerade auch am Anfang oft untersucht; nicht, dass es da noch ein Durcheinander gibt.

  • sie war gleich beim Arzt, als alles ausblieb--<ultraschall wurde stetig gemacht.Bald folgt ein screnning--der neue Termin ergibt sich aus der Berechnung.Wir werden sehen.Den Tipp mit der Arge werde ich nächste Woche gleich in Angriff nehmen--Danke dafür. Aber meine Fragen sind leide immer noch nicht so richtig beantwortet.Ich will ja wissen,was z.B nach dem 18.ten passiert mit ihr. Naja-haben ja noch Zeit,zumindest etwas.

  • Erstausstattung müsst ihr bei Pro familia beantragen (eure Tochter ist noch nicht bei ARGE, kann dort deshalb noch nichts beantragen). Versucht es nochmal Möglich ist auch Caritas, DRK, AWO etc. Es steht bei ca. 1000 Euro zu. Wichtig: während Schwangerschaft beantragen! Je früher, desto besser.


    Eigentlich steht Eurer Tochter ihr Kindergeld und ca. 600 Euro Unterhalt von Eltern zu (wenn eurer Einkommen es zulässt). Ansonsten, zur ARGE. Wenn sie bei Euch lebt, müsst ihr dem Mädel nicht zahlen, dafür kann sie umsonst wohnen. Trotzden hat sie Ansprüche: Regelbedarf 16-jährige 287 €, Mehrbedarf alleinerziehende 129 €, Regelbedarf Kind 215 €. Zusammen mit dem Antrag bei ARGE Antrag auf Erstausstattung für Kind stellen. Den Bescheid, den ihr später erhält, bei einer Stiftung über Pro familia (oder wo auch immer ihr Erstausstattung beantragt habt) vorlegen. Es darf nicht sein, dass die gleichen Sachen gefördert werden. Wenn ihr Glück habt und von der Stiftung etwas bekommt, darf es von ARFE nicht als Einkommen angerechnet werden.