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#11
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sie war gleich beim Arzt, als alles ausblieb--<ultraschall wurde stetig gemacht.Bald folgt ein screnning--der neue Termin ergibt sich aus der Berechnung.Wir werden sehen.Den Tipp mit der Arge werde ich nächste Woche gleich in Angriff nehmen--Danke dafür. Aber meine Fragen sind leide immer noch nicht so richtig beantwortet.Ich will ja wissen,was z.B nach dem 18.ten passiert mit ihr. Naja-haben ja noch Zeit,zumindest etwas.
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#12
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Kinder sind auch nach dem 18. Lebensjahr (bis maximal zum 25.) bei den Eltern mitversichert - krankenkassenmäßig.
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#13
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Erstausstattung müsst ihr bei Pro familia beantragen (eure Tochter ist noch nicht bei ARGE, kann dort deshalb noch nichts beantragen). Versucht es nochmal Möglich ist auch Caritas, DRK, AWO etc. Es steht bei ca. 1000 Euro zu. Wichtig: während Schwangerschaft beantragen! Je früher, desto besser.
Eigentlich steht Eurer Tochter ihr Kindergeld und ca. 600 Euro Unterhalt von Eltern zu (wenn eurer Einkommen es zulässt). Ansonsten, zur ARGE. Wenn sie bei Euch lebt, müsst ihr dem Mädel nicht zahlen, dafür kann sie umsonst wohnen. Trotzden hat sie Ansprüche: Regelbedarf 16-jährige 287 €, Mehrbedarf alleinerziehende 129 €, Regelbedarf Kind 215 €. Zusammen mit dem Antrag bei ARGE Antrag auf Erstausstattung für Kind stellen. Den Bescheid, den ihr später erhält, bei einer Stiftung über Pro familia (oder wo auch immer ihr Erstausstattung beantragt habt) vorlegen. Es darf nicht sein, dass die gleichen Sachen gefördert werden. Wenn ihr Glück habt und von der Stiftung etwas bekommt, darf es von ARFE nicht als Einkommen angerechnet werden. Geändert von Xenia007 (16.04.2010 um 01:41 Uhr) |
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