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schwanger als Trainee

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  #1  
Alt 19.08.2008, 22:03
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Standard schwanger als Trainee

hallo,

kann mir jemand sagen, ob man als schwangere Trainee Anspruch auf Elterngeld hat - also ca. 67% des Nettogehalts, das man als Trainee verdient hat - wenn man noch vor Ablauf des 18-monatigen Traineeprogramms schwanger geworden ist?
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  #2  
Alt 20.08.2008, 11:45
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Beiträge: 2.958
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hallo Miriam 21!

wo ziehst Du denn die Trainee tätigkeit durch?

Welche Einrichtung, Arbeitgeber beschäftigt Dich?

Gibt es einen Arbeitsvertrag?


Gruß
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  #3  
Alt 20.08.2008, 20:58
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Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 2
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Das gute an einem Forum ist ja die Anonymität

Einen Arbeitsvertrag gibt es natürlich. Meine Frage ist, ob es etwas ausmacht, dass der Vertrag befristet ist für den Anspruch auf Elterngeld...

gruß aus braunschweig
miriam
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  #4  
Alt 20.08.2008, 22:37
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Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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Einen Anspruch auf Elternteilzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit
kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei Teilzeit und befristeten Verträgen und bei
geringfügigen Beschäftigungen.

ich gehe davon aus, das die geburt des kindes bereits nach auslauf der arbeit statfinden wird, oder?

denn anspruch haben ja gerade die, die keine oder keine volle erwerbstötigkeit ausüben

§ 2 Höhe des Elterngeldes
(1) 1Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. 2Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.
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  #5  
Alt 21.08.2008, 10:55
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Beiträge: 2.958
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Hallo miriam 21

Advokat hat Dir ja schon genauestens geantwortet!

Meine Frage diente nicht der Aufdeckung Deines Wohnortes oder Arbeitgebers, ich wollte lediglich zur richtigen Beantwortung abklären ob evtl. auch eine Qualifizierungsmassnahme oder ein 1€ Job dahinter steckt, denn oft genug wird dabei auch von Arbeitgeber gesprochen und dann wäre die Antwort sicherlich nicht so einfach gewesen!

Gruß
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