Studium und Kind

  • Hallo,


    ich bin nun im 6. Monat schwanger.


    Ich weiß, dass ich wohl im Urlaubssemester Anspruch habe auf Hartz IV. Doch was ist danach? Mir ist klar, dass ich dann kein Hartz 4 bekomme, aber ich weiß dass ich Sozialleistungen fürs Kind, z.B. Wohngeld bekomme. Wie hoch ist denn dieser Betrag? Gibt es noch andere Leistungen für mein Kind?


    lg

  • Das mit dem Elterngeld ist schon schön, aber nur solange ich zu hause bin. Mir geht es eher um die Zeit, wenn ich das Studium im normalen Fachsemester fortsetze. Im Urlaubssemester bekomme ich H4, worauf das Kindergeld angerechnet wird. Danach habe ich den Unterhalt von meinem Vater für mich, das Kindergeld fürs Kind, den Unterhalt fürs Kind (vorerst vom Jugendamt, weil der Papa selbst H4 bezieht) und anteiliges Wohngeld?


    Den Wohngeldrechner werde ich mal ausprobieren.


    lg

  • Hallo,


    sollte der Regelsatz und die anteiligen KDU Kosten durch UVG das Kindergeld und Wohngeld für das Kind nicht gedeckt sein (und kein Überschuß aus deinem Einkommen bestehen) kann immer noch Anspruch auf ALG2 für das Kind oder den Kinderzuschlag bestehen.


    Studenten können ebenfalls einen Zuschuss zu den Wohnkosten bei der Arge beantragen. Erkundige dich mal nachi den Richtlinien.