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2. Ausbildung Unterhaltsanspruch

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  #1  
Alt 07.11.2011, 09:03
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Beiträge: 1
Standard 2. Ausbildung Unterhaltsanspruch

Ich bin 20 Jahre alt und befinde mich zurzeit im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung zur Friseurin, vorher habe ich eine 1 jährige Schulische Ausbildung zur Kosmetiker abgeschlossen. Mein Vater hat mir bis vor 2 Monaten 100 unterhalt gezahlt denn Betrag haben wir mit ihm vereinbart. Ich wohne mt meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung für die er die Miete zahlt und ich zahle Essen, Strom, Telefon also die laufenden Kosten. Das sind mit Sicherheit 200 Euro. Nun möchte ich wissen ob mein Vater überhaupt noch zahlen muss oder nicht! Wie viel er vedient weiß ich leider nicht. Er muss auch noch für 2 weitere Kinder und seine Exfrau unterhalt zahlen!
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  #2  
Alt 07.11.2011, 15:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
Standard

Hallo Veoki,

wenn die Schulische Ausbildung zur Kosmetikerin anerkannt ist als Ausbildungsberuf muß dein Vater keinen weiteren Unterhalt leisten, die 100€ sind somit schon mehr als er müsste.
Davon ab stehen die beiden anderen kinder evtl. sowieso im Rang über dir, das eh nix mehr überbleibt, aber ohne Zahlen kann man da nix sagen.

gruß Sundown
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