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#1
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Hallo
![]() Ich hoffe mir kann jemand eine hilfreiche Antwort zu meinem Problem geben. Ich bin 20 Jahre alt und habe dieses Jahr mein Abitur gemacht. Ich werde allerdings erst nächstes Frühjahr mit meinem Studium beginnen. D.h. ich muss mir eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über meinen Status als vorübergehend Arbeitslos ausstellen lassen. Nun stellt sich mir die Frage wie das mit dem Kindergeld gehandelt wird. Ich habe einen Nebenjob, bei dem ich allerdings nicht über 400 Euro monatlich verdiene. Kann ich mich also trotzdem als arbeitslos melden (ohne ALG beziehen zu wollen) obwohl ich einen Nebenjob habe? Vielen Dank im Vorraus, Liebe Grüße von Claire |
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#2
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Natürlich könntest du dich arbeitssuchend melden.Du brauchst ja auch die Bestätigung des Arbeitsamtes um Kindergeld weiterhin zu bekommen.
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