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Fahrtkosten einklagen?

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  #1  
Alt 31.08.2010, 17:26
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Beiträge: 1
Standard Fahrtkosten einklagen?

Hallo ihr!

Erstmal zu meiner Person: Ich bin 19, besuche eine staatliche FOS und somit unterhaltsberechtigt.

Nachdem ich noch einen Brunder habe, der ebenfalls zur Schule geht und vor einem Jahr eine Halbschwester (selber Vater) bekommen habe, wollte ich Kostenfreiheit für den Schulweg beantragen. Dazu notwendig wären allerdings Kontoauszüge, die belegen, dass mein Vater (bzw. seine neue Frau) Kindergeld für die Kleine beziehen, sowie natürlich Kontoauszüge, die belegen, dass mein Bruder und ich Kindergeld beziehen...

Nun aber das Problem: Mein Vater weigert sich die nötigen Kontoauszüge auszuhändigen.

Kann ich ihn zur Herrausgabe der Kontoauszüge zwingen bzw von ihm die anfallenden Fahrtkosten einklagen (ca. 100€/Monat)? Weil prinzipiell bin ich ja als eines der drei Kinder berechtigt, die Fahrtkosten komplett vom Amt erstattet zu bekommen...

Ich hoffe mir kann einer von euch helfen, ich bin momentan ziemlich ratlos...

MfG
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  #2  
Alt 02.09.2010, 15:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 296
Standard

Hallo erstmal,

also auf die Kontoauszugüge direkt kannst Du keine herrausgabe verlangen, Privatsache. Allerdings eine Bescheinigung der Kindergeldkasse die belegt, wer Kindergeld für wen bekommt, heißt Dein Vater kann/muß Dir diesen Beleg besorgen. Rückwirkend solltest Du auch diese Kosten geltend machen können, da Dir ja ein Schaden entsteht, bei weiterer Verweigerung. Auf die Kontoauszüge hast Du kein Recht, Dir wurde ein falsches Formular mitgeteilt seitens Amt.
Du benötigst nur eine Bescheinigung das Dein Vater bzw. seine neue Frau Kindergeld berechtigt ist.
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