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Finde leider keine Infos für meinen Fall

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  #1  
Alt 03.12.2009, 16:12
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Standard Finde leider keine Infos für meinen Fall

Meine Tochter 19j. lebt mit Kind 2j. bei mir und ist zur Zeit im Erziehungsurlaub. Bis jetzt hat ihr Vater den Unterhalt weiter gezahlt stellt aber diese Zahlungen nun ein. Hat meine Tochter Anspruch auf Unterhalt oder endete dieser mit Geburt ihres eigenen Kindes. Desweiteren geht es um meinen Ältesten der 21j. ist und aufgrund psychischer Erkrankung nicht arbeitsfähig ist. Diese Zahlungen stellt er ebenfalls ein.
Dann gibt es noch einen Bruder 17, der auf Lehrstellensuche ist. Die erste Lehstelle wurde ihm während der Probezeit gekündigt da der Betrtieb sich verkleinerte, eine zweite Lehrstelle wurde ihm schrifltich zugesagt aber von Seiten des Betriebes wurde ihm 1 Tag vor antritt ohne Angabe von Gründen abgesagt. Er gibt aber nicht auf und versucht weiterhin erst eine Lehrstelle zu bekommen. Wenn das nicht klappt dann natürlich einen Arbeitsplatz. Da ich Harz 4 bekomme (leider selbst nur geringfügig beschäftigt) ist da natürlich auch die arge daran interessiert wobei hier auch Maßnahmen mit meinem Sohn geplant sind. Aus diesem Grund sucht er sich auch nicht sofort einen Arbeitsplatz. Mein jüngster ist noch schulpflichtig weshalb hier die Situatoin klar ist. Ärgerlich das gerade vor Weihnachten die Zahlungen eingestellt werden und die arge erst tätig wird wenn ich genaueres weiß. Ich habe zwar schon bei einen Anwalt einen Termin gemacht aber der ist noch hin und diese ungewiesheit macht einen fertig. Es handelt sich ja bei 4 Kindern nicht um etwas Kleingeld.
Ich hoffe das man mir hier schon mal ein paar Antworten geben kann.

Im voraus Danke
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  #2  
Alt 04.12.2009, 20:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Also prinzipiell steht dir Unterhalt des Vaters für die Kinder (bzw. ihnen selbst) zu, solange sie in Schule oder Ausbildung sind, also wie gesagt auch, wenn sie "in einer Ausbildung" sind. Die Leistungen sind natürlich einkommensabhängig, also gegenseitig einkommensabhängig. Gegenseitig bedeutet, dass bei einem Auszubildenden der Unterhalt des Vaters sich nach den gesamten Unterhaltsleistungen, die der zu tätigen hat und auch die Höhe der Ausbildungsvergütung eine Rolle spielt. So. Das ist das Eine. Bei einem, der die Ausbildung abgebrochen hat, spielen Umstände eine Rolle.- Ist er selbst schuld "sozusagen", könnte der Unterhalt gekürzt/gestrichen werden. Aber das ist ja hier wohl auch nicht der Fall. Der Jüngste deiner Kinder, also Nr. 3, hat sowieso ohne wenn und aber noch Anspruch (wie die anderen beiden auch). Was ich nicht genau weiß ist, wie es sich mit deiner Tochter (jetzt Mutter) verhält, also was sie sonst noch bekommt/bekommen könnte. Könnte mir vorstellen, dass sie aufgrund ihrer Mutterschaft eine eigene BG (=Bedarfsgemeinschaft) mit ihrem Kind bildet und Ansprüche (ALG II/H IV) hat, so dass sie von daher versorgt wäre; allerdings endet die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ja nicht "nur" dadurch, dass seine Tocher Mutter wurde. Das ist irgendwie fraglich, weil sie sich ja dadurch vermutlich nicht um Ausbildung oder so kümmert - kümmern kann und meiner Meinung nach daher `rausfällt.

Gruß. Lirafe
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