Gehälter anrechnen

  • Hallo Forum,
    meine Tochter ist 15 und wohnt bei Ihrem Vater. Ich verdiene ca. 2500€ netto im Monat, mein Ex fast das doppelte ca. 4500€.
    Jetzt die Frage:
    Wird beim Kindesunterhalt, den ich ja zahlen muss, berücksichtigt, dass mein Ex viel mehr zur Verfügung hat, oder wird da unbeeindruckt auf die Düsseldorfer Tabelle geschaut und ich muss meine ca. 500€ bezahlen?

  • Hallo Nina,


    Indirekt ja, da spielt es eine Rolle, aber steht nur auf dem Papier, ab dem 2,5-3 fachem an Einkommen, spielt das eine Rolle, bei Minderjährigen, bei Volljährigen sieht das ganze wieder anders aus.


    Kurzum Du bist dem Kind allein zum Barunterhalt verpflichtet, das Kind hat Ansprüche gegen Dich, nicht gegen den Vater.


    gruß Sundown