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#1
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In unserem Haushalt lebt ein Kind von fremden Eltern. Diese können nicht für ihr Kind sorgen, darum kam es als Pflegekind über das Jugendamt zu uns. Per Urteil bleibt es auch bei uns. Aus Wut über das Urteil hat das Jugendamt alle Zahlungen eingestellt und verlangt aber nun daß wir uns den Unterhalt des Kindes von den Eltern holen sollen. Diese zahlen aber nicht und nun sollen wir diese lt. Jugendamt verklagen.
Ich glaube aber dies können wir garnicht, da wir keinerlei "Rechtsbeziehung" mit den Eltern haben. Stimmt das? Otto |
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