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kindesunterhalt, 3 gegen 1

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  #1  
Alt 21.01.2010, 15:34
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Standard kindesunterhalt, 3 gegen 1

hallo, weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann mir ja doch einer weiter helfen...

so, meine nochfrau und ich haben vier kinder. sie ist allerdings wieder schwanger von ihrem neuem freund. nun ist es so, ich habe drei unserer kinder in meinem haushalt leben. ich gehe arbeiten, beziehe aber noch hartz4 um den lebensunterhalt abdecken zu können. meine nochfrau hat eines unserer kinder bei sich und verlangt jetzt übers jugendamt für dieses kind unterhaltszahlungen von mir (die höhe der zahlung wurde mir auch schon von amtsseiten mitgeteilt)!! kann das so richtig sein?? ich habe drei unserer kinder, sie zahlt für keines unterhalt und verlangt von mir unterhalt für das eine?? das kann doch so nicht sein!? vielleicht kann mir ja jemand auskunft darüber geben oder vielleicht ist jemand in einer ähnlichen situation?
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  #2  
Alt 21.01.2010, 15:53
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hallo, also ganz kann das micht sein. deine ex für drei unterhaltspflichtig. hier muß erst mal gegengerechnet werden, das heißt du verlangst übers jugendamt( am besten selber sachbearbeiter, den unterhalt von ihr für deine drei) also kann es wohl sein das sich das aufrechnet und du gar nix zahlen mußt, laß dich nicht auf die spielchen vom amt ein. erst fordern und druck machen und gar nicht die verhältnisse kennen.
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  #3  
Alt 21.01.2010, 16:05
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Zitat:
Zitat von sundown Beitrag anzeigen
hallo, also ganz kann das micht sein. deine ex für drei unterhaltspflichtig. hier muß erst mal gegengerechnet werden, das heißt du verlangst übers jugendamt( am besten selber sachbearbeiter, den unterhalt von ihr für deine drei) also kann es wohl sein das sich das aufrechnet und du gar nix zahlen mußt, laß dich nicht auf die spielchen vom amt ein. erst fordern und druck machen und gar nicht die verhältnisse kennen.
hmm, das hört sich gut an ABER wir wohnen in verschiedenen landkreisen bzw bundesländern ..
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  #4  
Alt 21.01.2010, 19:17
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Du beauftragst das für dich zuständige Jugendamt mit deiner Forderung, schick alle Unterlagen an das JU das von dir Unterhalt fordert, mit dem Verweis sich an Deinen Sachbearbeiter zu wenden. Die Ämter werden das schon unter sich klären. Kann auch sein das du noch etwas bekommst von ihr.
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  #5  
Alt 21.01.2010, 19:35
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ja das wäre wohl nur fair. ich habe drei unserer kinder und sie nur eines. eigentlich war es so das jeder zwei nimmt und nun hat sie schon eines abgeschoben weil sie angeblich nicht mit klar kommt und verlangt nun unterhalt.
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