Kindesunterhalt

  • Das Jugendamt ist bis zum 12. Lj. meiner Tochter in Unterhaltsvorschuss gegangen. Seit dem (und das sind fast 5 Jahre) war es dem Kindsvater nicht mehr möglich zu zahlen. Kein Job, ALG II, lebte damals in Scheidung etc. Gibt es eine Regelung bzw. Möglichkeit (vollstreckbarer Titel o.ä.), dass im Falle das der Kindsvater wieder Geld zur Verfügung hätte, den ausstehenden Unterhalt rückwirkend nachzahlen muss? Oder verjährt dieser Anspruch? Muss ich die Ansprüche für mein Kind nochmals geltend machen? Viele Fragen, ich weiß. Aber vielleicht kann ja jemand helfen. Danke.