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Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

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  #1  
Alt 24.02.2010, 15:06
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Beiträge: 1
Standard Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

Hallo an alle,
hoffe es kann mir jemand in meinem persönlichen Fall sagen, was ich zu erwarten habe.

Mein Sohn wird demnächst 18 und eine Ausbildung beginnen. Zurzeit wohnt er noch bei mir. Allerdings ist unsere Mutter-Kind-Beziehung seit zwei Jahren ziemlich gestört, so dass beiderseitig leider immer häufiger von Auszug die Rede ist.

Mein Einkommen ist recht gut, monatlich 1700 netto. Bisher bin ich mit meinem Sohn auch immer gut alleine zurechtgekommen. Sagen wir mal, das Geld hat unter allen Sparzwängen gereicht. Der Vater kann sich seit Jahren seiner Unterhaltspflicht teilweise oder gar ganz entziehen.

Ich möchte meinem Sohn jetzt auch keine Steine in den Weg legen. Ich möchte einfach nur mal genau wissen, was ihm dann meinerseits zusteht. Also in dem Fall, wenn er weiter bei mir wohnen bleibt und in dem Fall, wenn er auszieht. Mein Gehalt wird doch sicher irgendwo herangezogen wenn er Anträge stellt.

Vom Vater kann er nichts erwarten, da er sich mittlerweile auch in Deutschland abgemeldet hat und es kein Amt oder Gericht interessiert, ob er überhaupt Unterhalt zahlt. So kann man ja dann auch schlecht den Unterhaltsanspruch teilen.
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  #2  
Alt 24.02.2010, 16:23
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Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
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als 18jäh. hat er keinerlei ansprüche auf eine eigene wohnung. er muss die miete von seinem lehrlingsentgelt, evt. kindergeld und deinen unterhaltszahlungen bestreiten.
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  #3  
Alt 24.02.2010, 19:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

Wie hoch ist das Lehrlingsentgeld deines Sohnes bzw. wie hoch wird dies voraussichtlich sein? Wenn es hoch genug ist, so dass er mit diesem Entgelt und dem staatlichen Kindergeld dazu, für das ein sogenannter Abzweigungsantrag zu stellen wäre bei der zuständigen Familienkasse, kann er zusätzlich auch Wohngeld beantragen.
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