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#1
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Hallo, bevor ich lange nach Antworten suche, schreibe ich mal schnell mein Problem:
Mit meiner Exfreundin habe ich einen mittlerweile 8 jährigen Sohn, für den ich seit der Trennung Unterhalt bezahle. Die erste Frage dazu: ich habe mittlerweile mit meiner neuen Lebensgefährtin 2 Kinder. Ändert sich durch meine neuen Kinder die Höhe des Unterhalts meines ersten Kindes, den ich zahlen muß? 2. Frage: Meine Ex hat letzten Monat wieder geheiratet, mein Sohn trägt nun den Namen des neuen Mannes. Muß ich jetzt überhaupt noch zahlen? Ich habe kein Sorgerecht für meinen Sohn. Wär schön, wenn sich jemand auskennt und mir hilft. Danke schon mal. |
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#2
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2. klar musst du zahlen, egal wie der bube jetzt heisst, oder wurde er vom stiefvater adoptiert?
ja du braucht dann nicht mehr den alten satz fürs erste kind zahlen. erläuterungen hierzu findest du hier: http://www.finanztip.de/recht/famili...r-neueehe.html |
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