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KU Kindergeldanrechnung

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  #1  
Alt 16.09.2011, 20:15
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Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 8
Standard KU Kindergeldanrechnung

Hallo liebe erfahrene User,
habe in diesem Forum gelesen, dass lt. neuem Gerichtsbeschluss das hälftige Kindergeld nicht mehr abgezogen werden kann, vom Unterhaltszahler. Weiss jemand etwas genaueres drüber?
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  #2  
Alt 17.09.2011, 01:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
Standard

Hallo Claudinchen,

Bei diesem Urteil ging es um den nachranigen Ehegatten Unterhalt, bei dem vorher die hälfte des Kindergelds als Einkommen des Betreuenden Elternteils angerechnet wurde.
Das Kindergeld steht ebenfalls dem Kind zu und ist gesamt für dieses zu verwenden, genauso wie der Unterhalt. Was aber nichts an der höhe des Unterhaltsbetrages ausmacht. Es gibt weder mehr noch weniger.

Wen Du verstanden hast der Unterhaltszahler müßt nun den vollen Bedarfsbetrag zahlen liegst Du falsch.


gruß Sundown
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