Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

neuer lebensgefährte unterhaltspflichtig

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.05.2009, 13:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 1
Frage neuer lebensgefährte unterhaltspflichtig

hallo! die situation ist folgend:. ich zahle im moment unterhalt für meine derzeit bei meinem ehemaligen lebensgefähten lebende tochter (5). ich bin berufstätig. inzwischen lebe ich mit einem neuen partner zusammen, der auch berufstätig ist und den ich im juli heiraten werde. wir verdienen in etwa gleich viel.kann das auswirkungen auf den kindesunterhalt haben? ist mein neuer partner gegenüber meiner tochter unterhaltspflichtig, wie mein ex behauptet? was passiert, wenn ich schwanger werde und irgendwann nur noch hausfrau bin und somit kein einkommen mehr habe, ausser kindergeld? ach ja, und kann man spesen als einkommen bei der kindesunterhaltsberechnung anrechnen. HILFE!!!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.05.2009, 19:26
Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2009
Ort: in der Nähe von Bremen
Beiträge: 54
Standard

Hallo peperonico, dass du und dein partner in etwa gleich viel verdient, hat nur etwas mit der wahl eurer steuerklassen zu tun, wenn ihr verheiratet seid. wenn du nur für eine person - ein kind - unterhaltspflichtig bist, wirst du normalerweise eine verdienststufe höher eingestuft (düsseldorfer tabelle), nach der dann der kindesunterhalt berechnet wird. dein neuer partner ist gegenüber deiner tochter nicht zum unterhalt verpflichtet, auch nicht, wenn ihr verheiratet seid, es sei denn, er würde sie adoptieren oder aber ihr würdet auf hartz IV angewiesen sein und zusammen in einer bedarfsgemeinschaft leben. dann würde auch das einkommen deines mannes mit auf deine tochter verteilt werden. aber wenn ich dich richtig verstanden habe, lebt sie weiterhin bei deinem ehemaligen. Wenn du kein eigenes einkommen mehr haben solltest (als nur-hausfrau und mutter), dann ist dein mann dir gegenüber und dem weiteren kind unterhaltspflichtig. du hättest dann auch einen anspruch auf ein taschengeld, das du zur Unterhaltszahlung verwenden kannst. ansonsten kannst du dich beim jugendamt erkundigen und evtl. die unterhaltshöhe herabsetzen lassen. Wie das mit den spesen ist, bin ich mir nicht sicher, ich glaube, sie werden nicht mit berücksichtig. aber ruf doch beim JA an. LG jolik
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
keine bedarfsgemeinschaft mit partner und schwanger - trotzdem unterhaltspflichtig? alvana sonstiges Familienrecht 2 02.05.2009 19:02
Mutter 400 Job - Stiefvater Unterhaltspflichtig? Veronika Anspruch und Leistungen 5 23.03.2009 22:56
Unterhaltspflichtig als Student harzerroller Einkommensanrechnung 0 26.06.2008 19:53
Eltern unterhaltspflichtig für 26 jährige??? gillian Anspruch und Leistungen 2 12.12.2006 11:49
Was wenn Lebensgefährte mit BaFög 400 ? Job hat???? Princess2604 Minijob / 400 Euro Job 1 09.08.2006 09:31