Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

- Anzeige -

Nochmal: Unterhalt in der Ausbildung

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.07.2009, 09:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Nochmal: Unterhalt in der Ausbildung

Ich bin Mutter von 2 in Ausbildung befindlichen Kindern 19/22. Ein Kind (22) lebt bei Frankfurt und bekommt während seiner Ausbildung Unterstützung von mir. Das andere Kind (19) lebt jetzt beim Vater und ist bals im 3. Lehrjahr. Der Vater erhält für das Kind das volle Kindergeld. Jetzt möchte er von mir plötzlich ca. 180 € Unterhalt für das Kind. Ich verdiene monatlich ca. 1.200 € im Monat netto. Bislang hat der Vater auf Unterhaltsleistungen verzichtet. Ich muß Ihm doch jetzt nichts mehr bezahlen, oder? Vielen Dank für die Antworten :-) mfg Smilla
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.07.2009, 11:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das kommt darauf an wie ihr das geregelt habt.Normal wäre das du ein KInd unterstützt und dein Mann das andere so das sich die Unterhaltsansprüche gegeneinander aufheben.Wenn dein Mann aber euren großen Sohn auch monatlich unterstützt dann müßtest du auch für deinen anderen Sohn etwas zahlen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.07.2009, 12:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 3
Ausrufezeichen

Oh, ich hatte vergessen, dass ich alleinerziehend (war/bin) und beide Söhne unterschiedliche Väter haben.
Aber meine Gedanken waren, dass der Vater des Kindes von mir doch gar keinen Unterhalt mehr fordern darf. Mit 19 Jahren ist das "Kind" doch eine rechtliche Person und wenn überhaupt, dann müßte doch mein Kind mich ansprechen wegen des Unterhaltes. Das hat er bislang nicht getan und ich gehe auch davon aus, dass mein Sohn von den plötzlichen Forderungen seines Vaters gar nichts weiß.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.07.2009, 12:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Du bist unterhaltspflichtig für deinen Sohn bis er eine Ausbildung abgeschlossen hat.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unterhalt in der Ausbildung? Moni0312 Kindesunterhalt 2 28.07.2009 11:09
Nochmal: Unterhalt in der Ausbildung Smilla Kindesunterhalt 0 28.07.2009 09:53
Unterhalt nochmal aufleben lassen? alofrau Ehegattenunterhalt 2 08.03.2009 13:35
Unterhalt/Ausbildung UniX Kindesunterhalt 0 10.10.2008 14:49
Unterhalt und zweite Ausbildung britze Kindesunterhalt 3 29.05.2008 12:06