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Selbstbehaltgrenze und Pfändungsschutzkonto

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  #1  
Alt 20.09.2010, 19:19
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Standard Selbstbehaltgrenze und Pfändungsschutzkonto

Guten Tag,

wer kann auf diese Frage beantworten ...?

beim Kindesunterhalt gibts bei nicht erwerbstätigen ( zB. Rentenbezieher...) eine Grenze 770 Euro.

Seit dem letztem jahr gibts Pfändungsschutzkonto - und da liegt dei Grenze bei 989,99 EURO.

Wie kann man beides vereinbaren ?

Heiss das , wenn man nicht ( zB. Kindesunterhalt.. oder anderes... ) t zahlt - und Kontopfändungsschutz hat ... dass man nichts über diese Grenze von 989,99 Euro zahlen MUSS ???

Grüsse

Eddy

Geändert von eddy007 (20.09.2010 um 19:21 Uhr) Grund: zahlendreher
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  #2  
Alt 20.09.2010, 21:43
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Standard

Die Grenze beim P-Konto bezieht sich auf die Einnahmen und Eingänge auf diesem Konto. Alles was über der Grenze liegt kann gepfändet werden. Daher sollte man genau angeben, was auf dieses Konto eingeht.
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...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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