Unterhalt an nicht eheliches Kind aus früherer Beziehung?

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage:


    Ich bin 32 Jahre alt und habe mit meinem Mann einen fast einjährigen gemeinsamen (ehelichen) Sohn. Wir leben alle 3 in einer 3 Zimmer Wohnung mit 65 qm.
    Mein Mann hat noch eine Tochter (8 Jahre) aus einer früheren Beziehung, die zwar hier im gleichen Ort aber nicht in unserem Haushalt lebt. Er war damals nicht verheiratet, Unterhalt ist somit nur für die Tochter zu entrichten. Er zahlt derzeit 245 Euro Unterhalt lt. Düss. Tabelle.


    Mein Mann hat vor kurzem einen neuen Job begonnen, wo er allerdings nur noch knapp 1250 Euro verdient dafür aber abends eher zu Hause ist und keine 100 km mehr fahren muß. Der Selbstbehalt bei Erwerbsfähigkeit und Unterhaltsverpflichtung liegt bei 900 Euro, soviel habe ich schon rausbekommen. Nun ist es so, das ich kein Elterngeld mehr bekomme, nur Kindergeld. Sonstige Einnahmen sind nicht da. Vermögen gleich null, Schulden noch einige Jahre abzuzahlen.


    Mein Mann muß jetzt quasi für 4 Personen aufkommen. Das bedeutet Miete, Versicherung (wobei schon alles gekündigt ist, was man nicht mehr zahlen kann), Telefon, Kredite, Strom, Lebensmittel, Auto UND UNTERHALT. Meine Frage: Kann man an der Unterhaltszahlung was ändern aufgrund des derzeitigen Einkommens? Wahrscheinlich nur unter Einwilligung der Kindsmutter (die braucht natürlich das Geld für IHR schönes Leben, das Kind ist für sie nebensächlich, sie stimmt aber auch nicht zu, dass das Kind bei uns lebt). Ich finde es sozial nicht gerechtfertigt, dass ein Kind 245 Euro bekommt und 3 Personen sich noch nicht mal 1000 Euro teilen. Wobei teilen das falsche Wort ist wenn Ihr versteht wie ich das meine. Ich glaube wir müssen im nächsten Monat Wohngeld und einen Kinderzuschuss beantragen um existieren zu können. Hat einer Ahnung davon und könnte mir sagen ob wir damit Erfolg hätten??? FAZIT: Alles unsinnige an Zahlungen ist längst gekündigt, Extraausgaben oder Freizeitaktivitäten gibt es nicht, wir zahlen nur noch das was wirklich muss. Weitere Einsparungen sind nicht mehr möglich, ausser vielleicht der Unterhalt???
    Sollte man uns helfen können, sind wir für jede Antwort dankbar.

  • Soviel ich weiß, muss er zahlen- Kind ist Kind und es ist von ihm..
    Aber der Begriff unterhalt lässt sich auch etwas dehnen- er darf zb die Hälfte des Kindergeldes davon abziehen.
    Ich nehme mal an, du gehst nicht arbeiten oder wenig. Dann würde ich versuchen, das Kind zu mir zu holen- eine Patchworkfamilie! dann habt ihr mehr Geld und auch einen anspruch auf Wohngeld (größere Wohnung)usw.. Und das geht ja schon! Er müsste nur vor Gericht gehen und den Aufenthalt bei sich beantragen!


    Es ist immer schwer, mit einem "zahlenden Papa" eine neue Familie zu gründen..da fehlt oft das Geld hinten und vorne- gerade wenn die (neue) Frau nicht arbeitet geht (in Elternzeit ist usw)