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#1
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Hallo,
mein 18 Jähriger Sohn lebt beim Vater,dieser lebt von Hartz 4. Mein Sohn hat bisher 212€ Bafög bekommen.Da er jetzt seinen Realabschluss machen will,bekommt er keine Bafög mehr. Ich brauche seit dem März nichts zu bezahlen, da ich bis März zuviel gezahlt habe. Mein Sohn mailte mir, das ich jetzt wieder bezahlen soll, wie vorher....300€ jeden Monat. ich schrieb ihm dann, das seit seinem 18. geburtstag sich vieles geändert hat. Mein Ex ist Hartz 4. ich bin in 2 ter Ehe verheiratet, seit 2006, und habe einen 400€ Job. Wird das gehalt von meinem Mann angerechnet, beim Unterhalt??? Was muss ich jetzt an Unterhalt zahlen danke schon jetzt gaby Geändert von ganorose (09.08.2010 um 17:00 Uhr) |
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#2
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also mit einem 400 eruo-job brauchst du keinen unterhalt bezahlen. damit bist du nicht unterhaltsfähig. und das einkommen von deinem derzeitigen ehemann wird definitiv nicht mit zur einer berechnung herangezogen.
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#3
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hallo,
vom gehalt wird mir aber 3/7 als haushaltsgeld angerechnet...so der damalige richter,als es um Unterehalt ging, und davon kann ich locker 300€, die ich bis Nov.09 gezahlt habe, bezahlen... so der Richter jetzt ist mein sohn 18......es sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig......mein ex ist hartz 4,ich auf 400€...und nun?? gaby |
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#4
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.....oder es werden mir 1500,-€ angerecht...egal ob ich voll arbeite oder nicht.....ich kann vollzeit arbeiten...so der der Richter
gaby |
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#5
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also laut düsseldorfer tabelle hat ein erwerbstätiger 900 € und ein nichterwerbstätiger 770 euro eigenbehalt. du zählst mit deinem 400-eurojob zu den nichterwerbstätigen. ob du dich nun vor den unterhaltszahlungen drückst und absichtlich nicht arbeiten gehst oder halt wenig verdienst, dass kann ich nicht beurteilen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07...01_01_2010.pdf |
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#6
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also laut düsseldorfer tabelle hat ein erwerbstätiger 900 € und ein nichterwerbstätiger 770 euro eigenbehalt. du zählst mit deinem 400-eurojob zu den nichterwerbstätigen. ob du dich nun vor den unterhaltszahlungen drückst und absichtlich nicht arbeiten gehst oder halt wenig verdienst, dass kann ich nicht beurteilen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07...01_01_2010.pdf |
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#7
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.....und warum sagt der Richter dann, 3/7 vom gehalt gehört mir,davon kann ich 300€ locker bezahlen.....die ich auch 4 jahre brav bezahlt habe
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#8
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ich habe mal die 3/7-reglung gegoogelt. dabei grht rs um unterhaltsansprüche getrennt oder geschiedener ehegatten.
Zitat:
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#9
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ach so....ok
......meine damalige Anwätin sagte mir, das das Gericht....... 1500€( unterste Grenze Düsseld.Tabelle) für einen Vollzeitjob angerechnet hat,ich kann ja voll arbeiten und davon kann ich Unterhalt zahlen da ich jetzt aber nur 400€ verdiene...Vollzeit geht nicht,habe Rückenprobleme.......weiß ich nicht was wird ich habe gelesen, das das Gehalt von meinem Ex und mir zusammengezählt werden...Kindergeld wird abgezogen, dann wird der Rest auf uns beide aufgeteilt.... danke für die schnellen Antworten gaby |
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#10
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Also das Du zur Barunterhaltsverpflichtung alles tun musst um diesen Aufzubringen steht wohl außer frage.
Dir werdem Fiktive Einkünfte angerechnet aus denen dann auch KU gezahlt werden muß. Darunter auch ob dein derzeitiger Mann genung verdient um euch zu versorgen. allerdings gilt selbes auch für Deinen EX. Dein Rückenleiden muß von einem Amtsarzt bescheinigt werdem damt es Rechtskräfigt dagelegt werden kann. Kurzum, der 400€ Job allein reicht nicht als Arbeitspflicht aus, dir wird ein Vollzeitjob zugemutet und verlangt, deshalb ist auch die KU Forderung gerechtfertigt. Allerdings muß auch der Vater sich einen Vollzeitjob suchen, auch hier kann fiktiv angerechnet werden. An Deiner Stelle würde Ich 225€ überweisen, dann kann dir erstmal kein Richter an Bein pissen. |
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