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Unterhalt für 18 jährigen wenn 1 elternteil eu rente bezieht

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  #1  
Alt 11.05.2010, 18:55
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Standard Unterhalt für 18 jährigen wenn 1 elternteil eu rente bezieht

hallo

meine tochter wird dieses jahr 18 jahre. sie kommt im august ins 2 lehrjahr. mein exmann zahlt regelmäßig unterhalt 377 € . wenn meine tochter 18 wird dann wird ja mein einkommen auch mit gerechnet. aber wie sieht das aus wenn man nur erwerbsunfähigkeitsrente bekommt ? außer die rente , unterhalt für 2 kinder , u kindergeld habe ich kein einkommen. wie wird das dann berechnet ? meine kids leben bei mir.

danke
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  #2  
Alt 12.05.2010, 00:16
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Beiträge: 310
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Eigentlich fehlen hiernoch einige Fakten.
1. Ist bei den 377€ Unterhalt schon die Ausbildungsvergütung abgezogen?
2. Wer ist für das zweite Kind verantwortlich?

Also Ich gehe jetzt davon aus das dein Ex auch für das zweite Kind Unterhalt zahlt und bei den 377€ für die fast 18j. die Ausbildungsvergütung schon ab ist. Du bist auch mit EU-Rente Unterhaltspflichtig dein Selbstbehalt wird auf 770€ reduziert wie bei allen anderen Rentern auch.Das Kindergeld wird nicht berücksichtigt.
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  #3  
Alt 12.05.2010, 09:35
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Beiträge: 9
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huhu
sundown

ja mein exmann muss für beide kinder 377 € bezahlen. die ausbildungsvergütung ist bei dem großen der in der ausbildung ist ab. das andere kind geht noch in die schule.
von den 800 € rente bleiben mir 770 € ?????? verstehe ich das richtig ?

gruss
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  #4  
Alt 12.05.2010, 10:12
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Ich verstehe Sie nun so das er für beide Kinder jeweils 377€ bezahlt.Dann wird sich kaum etwas ändern da zwar das gesamte Kindergeld der 18j jetzt anzurechnen ist. Aber dennoch bei Ihrem Fall kaum etwas ändert.
Leider wird Ihr Einkommen auf 770€ Reduziert sodas Sie mit 30€ Unterhalt leisten können.Bedeutet nur das Ihr Ex 30€ weniger für die große zahlen muß. Ich gehe mal von 110% Unterhaltszahlung aus, das wären nach DDT 353€ für 18j. also müsste er etwa 323€ bezahlen.
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  #5  
Alt 12.05.2010, 11:56
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und wer bekommt dann den unterhalt ich oder meine tochter ? sie lebt ja weiterhin bei mir im haushalt. selber kann sie sich keine wohnung leisten. das sie nur 230 € ausbildungsgeld bekommt.
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  #6  
Alt 12.05.2010, 13:05
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Also Gestzlich geht der Unterhalt auf das Konto des Kindes. Kindergeld bleibt auf Ihrem Konto, auch haben Sie das Bestimmungsrecht für Ihren Teil des Barunterhalts, d.h. Sie können bestimmen wie sie ihren teil leisten(Wohnung, Nahrung etc.)
Hier auf der Hauptseite auf Unterhalt gehen und dann Bestimmungsrecht anklicken.
Hoffe es hat Ihnen geholfen.
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  #7  
Alt 12.05.2010, 15:14
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ja danke für ihre schnelle antwort
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