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Unterhalt in der Ausbildung?

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  #1  
Alt 27.07.2009, 21:54
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Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 2
Standard Unterhalt in der Ausbildung?

Hallo,
meine frage ist,muß mein ex-mann für unsere tochter(16jahre)unterhalt weiter zahlen,obwohl sie jetzt eine ausbildung anfängt?wird ihre ausbildungsvergütung angerechnet?sie wohnt bei mir und verdient dann 535.-,er zahlt an unterhalt 240.-..ist das nciht auch von seinem lohn abhängig?vielen dank schon mal für die antworten,gruß moni
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  #2  
Alt 28.07.2009, 06:48
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Natürlich ist dein Ex weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Aber das eigene Einkommen wird jetzt mit angerechnet.
Die Formel:

535-90 =445 € durch 2 ist 222,50

222, 50 Euro werden anerkannt. 240€ minus 222,50 ist gleich 17,50 €. Also müsste dein Ex noch 17,50 € zahlen.

Diese Rechnung basiert auf die Nettoeinkünfte von 535 € von deiner Tochter. Falls da noch Abzüge sein sollten, dann reduziert sich das natürlich. Also Nettolehrlingslohn minus 90, dann durch zwei und dann die Summe vom Unterhalt abziehen.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

Geändert von Schrader170 (28.07.2009 um 06:51 Uhr)
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  #3  
Alt 28.07.2009, 11:09
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Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 2
Standard

ok danke schön!die 535 euro lehrlingslohn waren brutto..aber mit der rechnung kann ich schon mal ewas anfangen
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