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#1
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Hallo,
meine frage ist,muß mein ex-mann für unsere tochter(16jahre)unterhalt weiter zahlen,obwohl sie jetzt eine ausbildung anfängt?wird ihre ausbildungsvergütung angerechnet?sie wohnt bei mir und verdient dann 535.-,er zahlt an unterhalt 240.-..ist das nciht auch von seinem lohn abhängig?vielen dank schon mal für die antworten ,gruß moni
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#2
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Hallo!
Natürlich ist dein Ex weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Aber das eigene Einkommen wird jetzt mit angerechnet. Die Formel: 535-90 =445 € durch 2 ist 222,50 222, 50 Euro werden anerkannt. 240€ minus 222,50 ist gleich 17,50 €. Also müsste dein Ex noch 17,50 € zahlen. Diese Rechnung basiert auf die Nettoeinkünfte von 535 € von deiner Tochter. Falls da noch Abzüge sein sollten, dann reduziert sich das natürlich. Also Nettolehrlingslohn minus 90, dann durch zwei und dann die Summe vom Unterhalt abziehen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Geändert von Schrader170 (28.07.2009 um 06:51 Uhr) |
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#3
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ok danke schön!die 535 euro lehrlingslohn waren brutto..aber mit der rechnung kann ich schon mal ewas anfangen
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