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#1
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Hallo, Ich bin 18 Jahre Alt und im zweiten Semester meiner schulischen Ausbildung zur SPA, und möchte jetzt gerne ausziehen, weil mich die pendelei zu meiner Schule, die in einer anderen Stadt ist, langsam nervt.
Nun raucht mir aber langsam der Kopf, Ich schau nach Wohnungen und Wohnungen, aber ich weiß gar nicht genau wie viel Geld ich zur Verfügung habe? Bekomme ich die 640 Euro Unterhalt die in der Düsseldorfer Tabelle für Studenten angegeben sind? Und wenn ja, kriege ich dann noch das Kindergeld oben drauf? Oder ist das schon inbegriffen? Ich verdiene in meiner Ausbildung kein Geld sondern bezahle jeden Monat 73 € Schulgeld. Kann ich als Schüler einen Paragraf 5 Schein beantragen? Wohngeld darf ich glaube ich nach dem neuen Gesetz nicht mehr beantragen. "erstauszubildene sind nicht Wohngeldberechtigt" Ich würde mich riesig freuen wenn ihr mir helfen könntet Liebe Grüße |
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#2
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Von wem möchtest du die 640 Euro Unterhalt, die dir - wie du schreibst - gem. Düsseldorfer Tabelle zustünden? Wenn du die von deinen Eltern fordern möchtest und sie auch das Potential hätten, die zu zahlen, solltest du dich zunächst mit ihnen auseinander- bzw. besser "zusammen"-setzen, denn sie wären nicht verpflichtet, dir diesen Unterhalt zu zahlen, selst wenn sie es könnten, sobald sie dir im Gegenzug anbieten, weiterhin bei ihnen zu wohnen.
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